Der Beschwerdeführer bezog im Veranlagungsjahr 2004 Arbeitslosengeld vom 9. März bis zum 11. September und vom 13. September bis zum 26. Dezember. In seiner Einkommensteuererklärung wies der Beschwerdeführer neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 10.325,85 EUR (von 1. Jänner bis 29. Februar) negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 1.066,11 EUR und positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.640,70 EUR aus. Der am 24. März 200... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §25;EStG 1988 §28;EStG 1988 §3 Abs1 Z5 lita;EStG 1988 §3 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige bezog in den Streitjahren unstrittig Arbeitslosengeld iSd § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG 1988 nur für einen Teil des Kalenderjahres. Außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres bezog er jedenfalls steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Soweit ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung besteht, sind Schuldzinsen auch bei dieser Einkunftsart den Werbungskosten zuzuordnen. Zinsen, die für ein Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung dieser Einkunftsquelle selbst zu leisten sind, sind abzugsfähig (Hofst... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer schlossen am 17. April 1992 eine Vereinbarung über die Gründung einer Miteigentümergemeinschaft. Nach Punkt I der Vereinbarung sollten die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer hinsichtlich einer näher bezeichneten Wohnhausanlage das Anwartschaftsrecht an einer näher bezeichneten Wohnung erwerben und der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sowie die Fünftbeschwerdeführerin sich "nach Art von atypischen stillen Gesellschaftern" beteiligen. Nach Pun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Betriebsaufgabe zum 28. Februar 2002 ein Betriebsgebäude und eine Garage in sein Privatvermögen entnommen. Laut Sachverständigengutachten ist der Verkehrswert des Betriebsgebäudes ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer auf EUR 16.000,-- und der Verkehrswert der Garage ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe auf EUR 45.000,-- geschätzt worden. Der Beschwerdeführer hat ab März 2002 das Betriebsgebäude und die Garag... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z6;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Nach Hofstätter/Reichel (EStG 1988, Kom. § 20 Tz 10ff) ist bei Entnahmen im Sinn des § 4 Abs. 1 EStG 1988 der Nettobetrag anzusetzen, weil die auf Entnahmen entfallende Umsatzsteuer nach § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig ist. Diese Grundsätze sind auch im Beschwerde... mehr lesen...
Am 20. August 2000 schloss die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige, im Bereich der produzierenden Industrie tätige AG, einen Vertrag mit dem international bekannten Fotomodell N, welches durch die ebenfalls in Österreich ansässige F GmbH vertreten wurde. Darin verpflichtete sich N zu zwei Fotoshooting- und PR-Terminen im Großraum Wien bzw in Paris im September und Oktober 2000 und zur Einräumung entsprechender Rechte an den Fotos. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z6; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Gem § 98 Z 6 EStG besteht beschränkte Steuerpflicht, wenn die zur Nutzung überlassenen Rechte "in einer inländischen Bet... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §98 Z6;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weist keinen klar umrissen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erklärten in den Streitjahren 1994 bis 1997 aus der Vermietung einer Liegenschaft in B jeweils negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diesen Einkünften liegt entsprechend den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Vertrag vom 10. Oktober 1994 wurde den Beschwerdeführern auf unbestimmte Zeit gegen Bezahlung einer monatlichen Entschädigung von rund S 71.000,-- das Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten haben in einer realitätsnahen Ertragsprognoserechnung regelmäßig ihren unverzichtbaren Platz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1. März 1998 eine Versicherungsagentur und errichtete ein Wohnhaus. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug für das Jahr 1997 die Veranlagung zur Umsatzsteuer mangels Unternehmereigenschaft verneint und für die Jahre 1998 und 1999 der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Gebäudeerrichtung versagt. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die baulichen Investitionen in den Jahren 1997 bis 1999 als unternehmensbezogen ausgeführt gelten und ... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61998CJ0400 Brigitte Breitsohl VORAB;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;UStG 1994 §12;UStG 1994 §2 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst, begründet noch nicht die Unternehmereigenschaft. Es muss die ernsthafte Absicht zur späteren Einn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren (bis 2. Februar 1994) Vermögensberater. Er ermittelte den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988; neben diesen Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer erzielte er u.a. auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Alleineigentümer eines Hauses in Y. und als Miteigentümer (zu zwei Drittel) eines Hauses in A. Im Jahr 1996 wurde eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und § 151 Abs. 1 BAO für die Jahre 1990 bis 1994 durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Als Einkunftsquelle ist eine Vermietung anzusehen, wenn sie geeignet ist, in vertretbarer Zeit einen Erfolg zu erbringen. Unvorhersehbar notwendig gewordene Investitionen, Schwierigkeiten in der Abwicklung eines eingegangenen Bestandsverhä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs2;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0028 E 30. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofe... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 11. Dezember 1996, 95/13/0227, VwSlg 7146 F/1996, vom 9. Juli 1997, 93/1... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Frage, ob die Vermietung von Wohneinheiten in einem Haus, das den Beschwerdeführern als Miteigentümern gemeinsam gehört, als erwerbswirtschaftliche Tätigkeit oder als steuerrechtliche Liebhaberei anzusehen ist. Im Erkenntnis vom 31. Mai 2000, 94/13/0045 (im Folgenden kurz: Vorerkenntnis), hat der Verwaltungsgerichtshof diese Frage für die dort strittigen Jahre 1987 bis 1990 bereits beantwortet und die von der belangten Behörde getroffene ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: In dem zum Fall einer zu fingierenden Vermietung einer Eigentumswohnung ergangenen Erkenntnis vom 31. März 2004, 2003/13/0151, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist sowohl für Zeiträume vor dem Inkrafttreten der LVO 1990, als auch für Zeiträume, in welchen die LVO 1990 zur Anwendung kommt, als auc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten haben in einer realitätsnahen Ertragsprognoserechnung ihren unverzichtbaren Platz (Hinweis E 27. Mai 2003, 99/14/0331). Die laufenden Instandha... mehr lesen...
Strittig ist, ob die Entgelte für die partielle Überlassung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes für die Errichtung und Betreibung eines Handymastes Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) oder aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) darstellen. Die Mitbeteiligten, ein Ehepaar, betreiben eine Landwirtschaft. Sie sind Hälfteeigentümer der Liegenschaften EZ 12, darunter das Grundstück Nr. 50 mit einer Fläche von 888 m2. Das Grundstück wird teils als Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die landwirtschaftliche Nutzung der überlassenen Grundstücksfläche - wie bisher als Weide - auf Dauer unmöglich (Betonfläche). Die anderweitige - auf Dauer angelegte - Nutzung dieser Teilfläche durch Dritte steht mit der Landwirtschaft der Abgabepflichtigen in keinem Zusa... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ein Uhren- und Schmuckgeschäft und vermietete ein Wohngebäude. In der Niederschrift vom 7. Dezember 1999 über die für den Zeitraum 1993 bis 1997 durchgeführte Prüfung der Aufzeichnungen ist u.a. festgehalten, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1979 ein Miethaus in Salzburg angeschafft. Seit Beginn der Vermietung seien dem Finanzamt nur Fragmente von Unterlagen vorgelegt worden. Der Aufforderung zur Vorlage von Kaufverträgen, Mietverträgen etc. habe der Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Die einkommensteuerliche Relevanz, also die Einkunftsquelleneigenschaft einer Gebäudevermietung, ist danach zu beurteilen, ob die geprüfte Tätigkeit in der tatsächlich betriebenen Art und Weise objektiv Aussicht hat, sich lohnend zu gestalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Als Einkunftsquelle ist die Vermietung anzusehen, wenn sie geeignet ist, in vertretbarer Zeit einen Erfolg zu erbringen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2004140082.X02 Im RIS seit 29.03.2006 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs2;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §2 Abs4; Beachte Besprechung in:WoBl Juni 2006, S 190 bis 191;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat im Berufungsverfahren zwar vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Für den Fall, dass preisrechtliche Zwangsvorschriften, im besonderen gesetzliche Zwangsregelungen über Obergrenzen des Mietzinses, der marktüblichen Preisbildung entgegenstehen, ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Frage, ob durch die Vermietung eine Einkunftsquelle begründe... mehr lesen...