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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten haben in einer realitätsnahen Ertragsprognoserechnung ihren unverzichtbaren Platz (Hinweis E 27. Mai 2003, 99/14/0331). Die laufenden Instandhaltungskosten vorsorglich zu berücksichtigen, ist für die Widerlegung eines Liebhabereiverdachtes unerlässlich. Dass es zu der für eine Prognoserechnung zwangsläufig im Wege eines Schätzungsaktes erfolgenden Vornahme des Ansatzes von Reparatur- und Instandhaltungskosten der Einholung eines bautechnischen Gutachtens durch die Behörde bedurft hätte, trifft nicht zu. Eine Rechtswidrigkeit des behördlichen Schätzungsaktes für den diesbezüglichen Kostenansatz wird mit dem Vorbringen niedrigeren Instandhaltungsaufwandes in vergangenen Jahren nicht erfolgreich aufgezeigt (siehe hiezu das zuletzt zitierte Erkenntnis vom 27. Mai 2003, 99/14/0331).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130171.X08Im RIS seit
29.06.2006Zuletzt aktualisiert am
28.06.2012