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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Schweiz 1975 Art14;Rechtssatz
Aus der Formulierung der "festen" Geschäftseinrichtung iSd Art 5 Abs 1 OECD-Musterabkommen 1963, die sich auch in den Folge-Musterabkommen findet, läßt sich ableiten, daß auf eine solche Geschäftseinrichtung abgestellt wird, die dem Unternehmen nicht nur vorübergehend dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140084.X02Im RIS seit
13.06.2001