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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;Rechtssatz
Der dem Abgabepflichtigen obliegende Nachweis einer kürzeren als der in § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (Hinweis E 28. Jänner 2005, 2000/15/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130052.X08Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016