Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §64 Abs1;Rechtssatz
Investitionsrücklage und Investitionsfreibetrag sowie Abfertigungsrücklage gehören zum Wertbetrag eines Unternehmens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160018.X04Im RIS seit
14.01.2002