RS Vwgh 1989/12/21 86/14/0106

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Abs1 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/351;

Rechtssatz

Es wird nur dann ein Mietrecht gegen Zahlung einer Leibrente erworben, wenn die Leibrente ungeachtet der Dauer des Mietverhältnisses auf Lebenszeit des Rentenberechtigten zu leisten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140106.X04

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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