Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/351;Rechtssatz
Es wird nur dann ein Mietrecht gegen Zahlung einer Leibrente erworben, wenn die Leibrente ungeachtet der Dauer des Mietverhältnisses auf Lebenszeit des Rentenberechtigten zu leisten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140106.X04Im RIS seit
21.12.1989