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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter, die unter Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages angeschafft (hergestellt) wurden, müssen -
bei sonstiger Nachversteuerung des Investitionsfreibetrages - fünf Jahre hindurch im Betriebsvermögen verbleiben. Der in das Jahr der Anschaffung (Herstellung) fallende Zeitraum ist dabei zusätzlich zu den fünf folgenden Wirtschaftsjahren als erforderliche Betriebszugehörigkeitsdauer normiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140071.X01Im RIS seit
24.06.1986