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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Wegen unterlassener Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages kommt keine Bilanzberichtigung iS des § 4 Abs 2 erster Satz EStG in Betracht, sondern allenfalls eine Bilanzänderung iS des zweiten Satzes der Gesetzesstelle, allerdings nur mit Zustimmung der Abgabenbehörde. Diese Zustimmung liegt in deren Ermessen (Hinweis E 26.9.1984, 84/13/0075, E 24.6.1986, 86/14/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140081.X01Im RIS seit
12.12.2000