RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0081

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §20;
EStG 1972 §10;
EStG 1972 §4 Abs2;

Rechtssatz

Wegen unterlassener Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages kommt keine Bilanzberichtigung iS des § 4 Abs 2 erster Satz EStG in Betracht, sondern allenfalls eine Bilanzänderung iS des zweiten Satzes der Gesetzesstelle, allerdings nur mit Zustimmung der Abgabenbehörde. Diese Zustimmung liegt in deren Ermessen (Hinweis E 26.9.1984, 84/13/0075, E 24.6.1986, 86/14/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140081.X01

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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