RS Vwgh 2020/1/21 Ra 2019/16/0220

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2020
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0184 E 17. Oktober 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das ist aber unter anderem dann nicht der Fall, wenn ein Vertrag nur zu dem Zweck aufgehoben wird, das Grundstück an einen im Voraus bestimmten neuen Käufer zu veräußern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160220.L01

Im RIS seit

16.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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