Mit Kaufvertrag vom 8. Mai 1984 veräußerte die Beschwerdeführerin das neu vermessene Flurstück Nr. 283, EZ 513, KG St. Peter, im Ausmaß von 1.437 m2 um S 800.000,-- an die Ehegatten H. und I. M.. Punkt 12 dieses Kaufvertrages lautete: "Die Käufer beabsichtigen, auf dem gekauften Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, weshalb sie die Steuerbefreiung im Sinne des § 4 Abs. 2 Ziff. 2a 'Grundwertsteuergesetz' beantragen." In der Abgabenerklärung der Erwerber vom 10. Mai... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §207;BAO §208;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Bei den in § 4 Abs 1 Z 1 lit a und in § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 angeführten Erwerbsvorgängen e... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unstrittig: Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 28. August 1984 wurden diverse Grundflächen im Gesamtausmaß von 2.060 m2 der Liegenschaft EZ 237 KG P des H zugunsten der Beschwerdeführerin enteignet. Als Entschädigung erhielt der Enteignete auf Grund eines vom Enteignungsbescheid beurkundeten Übereinkommens diverse Ersatzflächen im Gesamtausmaß von ebenfalls 2.060 m2 aus den EZ 20... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §20;WBFG 1948 §17 Abs1 idF 1969/299;WBFG 1985 §31 Abs1;WBFG 1985 §32 Abs1 idF 1985/487;
Rechtssatz: Spätere Änderungen (hier Gewährung eines Bundeszuschusses nach dem WBFG ca 3 Jahre nach der Enteignung der Grundstücke) können eine entstandene Steuerschuld nur dann zum Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden T... mehr lesen...
Am 11. Juni 1986 fand beim Bezirksgericht K auf Betreiben des Beschwerdeführers die Zwangsversteigerung eines inländischen Grundstückes statt. Wie sich aus dem Versteigerungsprotokoll ergibt, wurde das Grundstück dem Beschwerdeführer um das Meistbot von 1,4 Mio S zugeschlagen. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger. Der Grundstückserwerb bedurfte daher nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, LGBl Nr 69/1983 (TGVG), der Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde. Das Bezirksgeric... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. Juli 1986 erwarb die Beschwerdeführerin, die zu diesem Zeitpunkt jugoslawische Staatsbürgerin war, ein inländisches Grundstück um den Preis von 750.000 S. Im Punkt VIII dieses Kaufvertrages wurde folgendes bestimmt: "Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist aufschiebend bedingt durch die grundverkehrsbehördliche Genehmigung sowie die allfällige Genehmigung nach dem Ausländergrundverkehrsgesetz." Am 18. März 1987 beantragte die Beschwerdeführerin beim Amt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 727-729; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges auch schon als gegeben anzunehmen, wenn die Wirksamke... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 3. Oktober 1986 erwarb der Beschwerdeführer von drei Verkäufern mehrere im Inland gelegene Grundstücke, wobei im Punkt III dieses Vertrages festgehalten wurde, der Verkauf erfolge nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß der Beschwerdeführer aus dem in seinem Alleineigentum stehenden benachbarten Grundstück einen in der Natur bekannten, aber erst zu vermessenden Teil mit einer durchschnittlichen Breite von 4,5 m in das gemeinschaftliche Eigentum der Verkäufer überge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1;
Rechtssatz: § 16 Abs 1 GrEStG 1955 stellt klar, daß der Abgabenanspruch im Sinn des § 4 Abs 1 BAO (vom Schuldner aus gesehen die Steuerschuld) KRAFT GESETZES mit der Verwirklichung eines der in § 1 GrEStG 1955 normierten grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestände entsteht. Ist einmal... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die in § 9 Abs 3 GrEStG 1955 angeordnete sinngemäße Anwendung des § 9 Abs 1 GrEStG 1955 in bezug auf ein bestehendes Grundpfandrecht ist auf jene Sachlage und Rechtslage Bedacht zu nehmen, die im Zeitpunkt der Ent... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob (im Sinn des von den Beschwerdeführern gemäß § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG bezeichneten Beschwerdepunktes) in Bezug auf den von den Beschwerdeführern als Grundstückskäufern am 14. Mai 1987 schriftlich unter der ausdrücklichen Bedingung der (am 9. September 1987 schließlich erteilten) Zustimmung der Förderungsstelle (Land Niederösterreich) "sowohl zum Übernehmen der restlichen Förderun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 334;
AnwBl 1989/6, S 357;
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges auch schon als gegeben anzunehmen, wenn die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 74;
Rechtssatz: Die Formulierung des § 16 Abs 1 GrEStG stellt klar, daß der Abgabenanspruch kraft Gesetzes mit der Verwirklichung eines der in § 1 GrEStG normierten grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestände entsteht. Ist einmal ein gesetzliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0213 E 21. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist eimal ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung die Abgabenvorschrift Abgabenrechtsfolgen schuldrechtlicher Art verbindet, verwirklicht, dann entsteht die Abgabenschuld (auf der Seite... mehr lesen...