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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 74;Rechtssatz
Die Formulierung des § 16 Abs 1 GrEStG stellt klar, daß der Abgabenanspruch kraft Gesetzes mit der Verwirklichung eines der in § 1 GrEStG normierten grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestände entsteht. Ist einmal ein gesetzlicher Tatbestand mit dessen Konkretisierung die Abgabenvorschrift Abgabenrechtsfolgen schuldrechtlicher Art verbindet, verwirklicht, dann entsteht die Abgabenschuld unabhängig vom Willen und der subjektiven Meinung des Schuldners und der Abgabenbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160095.X02Im RIS seit
30.06.1988