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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §16 Abs1;Rechtssatz
Spätere Änderungen (hier Gewährung eines Bundeszuschusses nach dem WBFG ca 3 Jahre nach der Enteignung der Grundstücke) können eine entstandene Steuerschuld nur dann zum Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160295.X03Im RIS seit
20.11.2000