Aus dem Inhalt der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Die S BAUTRÄGER Gesellschaft mbH hatte am 5. August 1982 im Wege des Zuschlags eine im Verfahren E uu/81 des BG Bregenz zwangsversteigerte Liegenschaft um ein Meistbot von S 1,200.000,-- erworben, wobei dieser Erwerb der Rettung mehrerer Hypotheken der genannten Ersteherin diente. Grunderwerbsteuer wurde daher für diesen Erwerb gemäß... mehr lesen...
Auf Grund eines Ansuchens näher bezeichneter Grundeigentümer bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein um gewerbe- und baubehördliche Genehmigung zur Errichtung eines neuen Dorfzentrums auf bestimmten Grundstücken in der KG R fand am 17. Oktober 1985 ein gewerbe- und baubehördliches Verfahren statt. In der Verhandlungsschrift heißt es auszugsweise: "Herr J, beabsichtigt in der Ortsmitte von R ein sogenanntes Dorfzentrum zu errichten, in dem Geschäftsräume, Wohnungen, ein Cafe-Restaur... mehr lesen...
Mit dem unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 6. Februar 1987 hatte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in W der Z-Ges.m.b.H. in W auf Grund der mit 29. Dezember 1986 datierten Abgabenerklärung ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 3,461.157,-- für insgesamt 65 Kaufgeschäfte zwischen der Bescheidadressatin und den in der zur Abgabenerklärung beiliegenden Liste angeführten Käufern die Grunderwerbsteuer in der Höhe von S 254.726,-- rechtskräftig vorgesc... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11 Abs1 Z4;GrEStG 1955 §12 Abs1;
Rechtssatz: Unter "Wert des Grundstücks" iSd § 11 Abs 1 Z 4 GrEStG 1955 ist zufolge der allgemeinen Regelung des § 12 Abs 1 GrEStG 1955 immer nur der Einheitswert zu verstehen (Hinweis E 28.11.1979, 2826/78; E 2.3.1964, 510/63, VwSlg 3035 F/1964; E 18.12.1963, 1864/62 und 30/63; E 30.5.1961, 2277/60 VwSlg 2451 F/1961). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1 Stammrechtssatz Alles ist Gegenleistung, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muß. Erbringt ein Käufer im Hinblick auf die Bebauung eines Grundstückes neben einem als Kaufpreis bezeichneten Betrag weitere ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §204;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17 Abs1;
Rechtssatz: Liegt ein Verkauf von einem Verkäufer an eine bestimmte Anzahl von Erwerbern von Miteigentumsanteilen vor, so ist eine der Zahl der Erwerber entsprechende Zahl von Abgabenschuldigkeiten und sind daraus folgend eben... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: Die weiteren Ausbaukosten sind im Gegensatz zu den
anteiligen Grundstückskosten und den anteiligen Baukosten für
das herzustellende Gebäude nicht in die Bemessungsgrundlage
einzubeziehen). Stammrechtssatz Alles ist Gegenleistung, was der Erwer... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Juni 1984 erwarben der Beschwerdeführer Fritz P. und Oskar P. von der N. KG je zur Hälfte eine Liegenschaft im Ausmaß von 13.276 m2 um den Kaufpreis von S 1,725.880,--. Die daraufhin erfolgte Vorschreibung von Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 7. September 1984 erwuchs in Rechtskraft. Im Zuge einer bei der P. GmbH - deren Geschäftsführer die Erwerber Fritz und Oskar P. sind - in den Jahren 1990 und 1991 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ein ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: In verschiedenen Abgabenrechtsgebieten besteht Übereinstimmung über den Begriff der Betriebsanlage und der dazugehörigen Maschinen und Vorrichtungen aller Art (Hinweis E 15.11.1972, 1756/71, VwSlg 4454 F/1972; E 30.1.1978, 2060/77; E 12.3.1981, 15... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören" findet sich in verschiedenen Abgabengesetzen. Er diente der Abgrenzung verschiedener Realsteuern, insbesondere zwischen Grundsteuer und seinerzeitig... mehr lesen...
Der den Gegenstand der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 bildende Kaufvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen 1) A Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. ... im nachfolgenden kurz "verkaufende Partei" genannt und 2) (Beschwerdeführer und seine Gattin M.B.) im nachfolgenden kurz "kaufende Partei" genannt wie folgt: "I. BESTAND: Die verkaufende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 3470 Grundbuch K,... mehr lesen...
Am 29. Jänner 1993 errichteten die Beschwerdeführerin (als Käuferin) sowie die Eheleute Bruno und Christine A (als Verkäufer) einen Kaufvertrag, womit die Beschwerdeführerin zu einem dort näher bezeichneten Kaufpreis die unter BLNr. 20 und 21 intabulierten, je 351/9672 Anteile der beiden Verkäufer an der Liegenschaft EZ 2320 KG L, Grundstück Nr. 262/2, Grundstückadresse M-Platz 22, verbunden mit Wohnungseigentum an der im Dachgeschoß befindlichen Wohnung Top Nr. 12, erwarb. Hiefür... mehr lesen...
Am 29. Jänner 1993 errichteten die Beschwerdeführerin (als Käuferin) sowie die Eheleute Bruno und Christine A (als Verkäufer) einen Kaufvertrag, womit die Beschwerdeführerin zu einem dort näher bezeichneten Kaufpreis die unter BLNr. 20 und 21 intabulierten, je 351/9672 Anteile der beiden Verkäufer an der Liegenschaft EZ 2320 KG L, Grundstück Nr. 262/2, Grundstückadresse M-Platz 22, verbunden mit Wohnungseigentum an der im Dachgeschoß befindlichen Wohnung Top Nr. 12, erwarb. Hiefür... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Nichtfestsetzungstatbestandes des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 kommt es entscheidend darauf an, daß die Verkäufer ihre frühere Verfügungsmöglichkeit über das Kaufobjekt wieder erlangen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160128.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987) Stammrechtssatz Alles ist Gegenleistung, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muß. Erbringt ein Käufer im Hinblick a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Nichtfestsetzungstatbestandes des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 kommt es entscheidend darauf an, daß die Verkäufer ihre frühere Verfügungsmöglichkeit über das Kaufobjekt wieder erlangen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160128.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Wohnungseigentumsvertrag vom 28. Juni 1993 vereinbarten der Beschwerdeführer und H (die damals eine Heirat beabsichtigten) mit der P-GesmbH den Kauf von 91/1434 Anteilen bzw. 7/1434 Anteilen an der Liegenschaft EZ 1702 GB 82114 X, je zur Hälfte, wobei mit diesen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung Top 5 und am Garagenplatz Top TG 5 verbunden sein sollte. Der Kaufpreis betrug S 1,908.000,--. Die Käufer verpflichteten sich auch zur Tragung der Vertragserrichtungskosten. Auf... mehr lesen...
Mit Wohnungseigentumsvertrag vom 28. Juni 1993 vereinbarten der Beschwerdeführer und H (die damals eine Heirat beabsichtigten) mit der P-GesmbH den Kauf von 91/1434 Anteilen bzw. 7/1434 Anteilen an der Liegenschaft EZ 1702 GB 82114 X, je zur Hälfte, wobei mit diesen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung Top 5 und am Garagenplatz Top TG 5 verbunden sein sollte. Der Kaufpreis betrug S 1,908.000,--. Die Käufer verpflichteten sich auch zur Tragung der Vertragserrichtungskosten. Auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und
Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160126.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und
Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160126.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15./17. Oktober 1990 von der L GmbH & Co KG 65/100 Anteile an der Liegenschaft EZ 124 Grundbuch nnn1 O, Bezirksgericht H. Am 14. November 1990 langte beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien eine dementsprechende Abgabenerklärung ein. Datiert vom 12. April 1991 richtete der Rechtsfreund der Beschwerdeführerin an das Finanzamt unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Kaufvertrag vom 15./17. Oktober 1990 ein Schr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15./17. Oktober 1990 von der L GmbH & Co KG 65/100 Anteile an der Liegenschaft EZ 124 Grundbuch nnn1 O, Bezirksgericht H. Am 14. November 1990 langte beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien eine dementsprechende Abgabenerklärung ein. Datiert vom 12. April 1991 richtete der Rechtsfreund der Beschwerdeführerin an das Finanzamt unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Kaufvertrag vom 15./17. Oktober 1990 ein Schr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/26 94/16/0139 2 Stammrechtssatz Entscheidend für die Rückgängigmachung nach § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist, daß sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen, daß die Möglichkeit der Verfügung über das betroffe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/16 94/16/0097 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Dies entspricht auch der materiellen Zielsetzung des GrEStG, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. I... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/26 94/16/0139 2 Stammrechtssatz Entscheidend für die Rückgängigmachung nach § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist, daß sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen, daß die Möglichkeit der Verfügung über das betroffe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/16 94/16/0097 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Dies entspricht auch der materiellen Zielsetzung des GrEStG, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. I... mehr lesen...
Am 13. November 1979 erwarben die Ehegatten MR und JR (in der Folge nur: Ehegatten) je zur Hälfte ein inländisches Grundstück und begannen auf Grund der ihnen am 23. Oktober 1980 erteilten Baubewilligung mit der Errichtung einer Fremdenpension. Wegen der in der Folge eingetretenen wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten waren die Ehegatten jedoch nicht in der Lage, das Haus fertigzustellen. Am 1. August 1983 suchten die Ehegatten um Abänderung der Pläne für das im Rohbau ber... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1151;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971, ist für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Das muß nich... mehr lesen...
Mit dem an den Erstbeschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 7. März 1994 hat die belangte Behörde den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: Finanzamt) vom 15. September 1993, Erf. Nr. 439.345/93, gemäß § 299 Abs. 1 lit. b BAO aufgehoben. Dies mit der Begründung: , mit Kaufvertrag vom 10. Oktober 1991 habe der Zweitbeschwerdeführer die Liegenschaft EZ. 59 KG X vom Erstbeschwerdeführer um S 800.000,-- erworben. Mit Kaufvertrag vom 8. März 1993 hab... mehr lesen...
Mit dem an den Erstbeschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 7. März 1994 hat die belangte Behörde den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: Finanzamt) vom 15. September 1993, Erf. Nr. 439.345/93, gemäß § 299 Abs. 1 lit. b BAO aufgehoben. Dies mit der Begründung: , mit Kaufvertrag vom 10. Oktober 1991 habe der Zweitbeschwerdeführer die Liegenschaft EZ. 59 KG X vom Erstbeschwerdeführer um S 800.000,-- erworben. Mit Kaufvertrag vom 8. März 1993 hab... mehr lesen...