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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Erfüllung des Nichtfestsetzungstatbestandes des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 kommt es entscheidend darauf an, daß die Verkäufer ihre frühere Verfügungsmöglichkeit über das Kaufobjekt wieder erlangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160128.X01Im RIS seit
20.11.2000