RS Vwgh 1995/12/18 95/16/0128

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Veröffentlicht am 18.12.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Erfüllung des Nichtfestsetzungstatbestandes des § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 kommt es entscheidend darauf an, daß die Verkäufer ihre frühere Verfügungsmöglichkeit über das Kaufobjekt wieder erlangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160128.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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