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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3351/80 E 18. Februar 1981 RS 1Stammrechtssatz
Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist und daß die Möglichkeit ausgeschlossen wird, daß der Täter etwa wegen derselben Handlung nochmals zur Verantwortung gezogen werden könnte. (Hinweis auf E vom 21.3.74, 0382/72)
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040186.X03Im RIS seit
06.02.1990Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012