Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 25. April 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 30.1.1988 um 12.40 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N nnn.nnn in Wiener Neustadt, Domplatz, abgestellt, ohne einen entwerteten Parkschein gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und dadurch die Kurzparkzonenabgabe hinterzogen". Der Beschwerdeführer habe dadurch § 6 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ n... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31;VStG;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 21 Abs 2 und des § 22 Abs 2 ASchG handelt es sich um Normen des administrativen Verwaltungsrechtes, die mit Normen des Verwaltungsstrafrechtes wegen der in diesem Bereich geltenden besonderen Grundsätze nicht in allen Belangen verglichen werden können. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 6. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in seinem gewerbebehördlich bewilligten Sägewerk in X, A-Gasse 3, ein Vollgatter ausgetauscht und anschließend entgegen dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 22. Juni 1987, Zl. II-955/87, mit welchem ihm ein Probebetrieb von einem Monat genehmigt worden sei, über diesen Probemonat hinaus, und zwar vom 8. Oktober bis 16. November 1987, betrieben zu hab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §25;
Rechtssatz: Die Feststellung des die objektive Tatseite betreffenden maßgebenden Sachverhaltes ist in Wahrung des Grundsatzes der Amtswegigkeit des Verfahrens und der materiellen Wahrheit (§ 25 VStG sowie § 24 VStG iVm § 37 und § 39 Abs 2 AVG) ohne Einschränkung vorzunehmen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststel... mehr lesen...
Am 25. Oktober 1989 wurde vor der Bundespolizeidirektion Linz gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mündlich erlassen, dessen Schuldspruch wie folgt lautete: "Sie haben am 16.10.1989 um ca. 17.48 Uhr in Linz, Landwiedstraße Nr. 82, über die Laskahofstraße - Dauphinestraße bis nächst Hirtstraße Nr. 13 den Pkw X nn trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung wie leichte Rötung der Augenbindehäute, leichter Geruch der Atemluft nach Alkohol etc., die von einem geschulten und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 7. März 1989 um ca. 22.00 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen 1. sofort anzuhalten und 2. ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Der Beschwerdeführer habe hiedurch Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020183.X01 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...
Nach dem durch die Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, die durch den Verfassungsgerichtshof eingeholten Akten der belangten Behörde, die Akten des Landesgerichtes Innsbruck 24 Vr 1880/87 und die von der belangten Behörde im verfassungsgerichtlichen Verfahren erstattete Gegenschrift belegten Beschwerdevorbringen steht folgender Sachverhalt unbestritten fest. Der Beschwerdeführer, ein in Deutschland wohnhafter deutscher Staatsangehöriger, wurde mit Urteil des Landesgerichtes Inns... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131a;EGVG Art5;StPO 1975 §139 Abs2;StPO 1975 §140;StPO 1975 §142 Abs1;StPO 1975 §177;StPO 1975 §24;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/10/0117 E 25. Oktober 1982 VwSlg 10870 A/1982 RS 4 Stammrechtssatz Unter der in § 139 Abs 2 StPO genannten Voraussetzung ist bei Vorliegen der von § 24 StPO aufgestellte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer ein Schuldspruch gefällt, der im Spruchteil nach § 44a lit. a VStG 1950 wie folgt lautet: "Herr ..... hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft m.b.H., Sitz ........, und somit im Sinne des § 9 VStG 1950 satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ in seiner Eigenschaft als Beförderer nicht dafür gesorgt, daß dem Lenker der Beförderungseinheit am 8. November 1988 um ca. 12.00 Uhr auf der ..... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 10. April 1988 um 11.22 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Thaya als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a, § 20 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil sie am 29. Juli 1989 um 15.30 Uhr in Seefeld einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf dem Schotterplatz vor der Wildmoosalm gelenkt und dabei einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an der Beifahrertür beschädigt und es unterlassen habe, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ n... mehr lesen...
I) 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 31. Juli 1989 wurde die Beschwerdeführerin AN für schuldig befunden, sie habe am 13. September 1987 um 15.25 Uhr an einem bestimmten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, ohne im Besitze der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Sie habe hiedurch die Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 13. Februar 1987 um 7.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle davon zu verständigen. Der Besch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. Oktober 1988 um 18.10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einer näher bezeichneten Stelle der Westautobahn auf dem ersten Fahrstreifen bei der Überfahrt in den Gegenverkehr gehalten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 46 Abs. 4 lit. e StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. Gegen diesen B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0054 E 10. Juli 1986 VwSlg 12200 A/1986 RS 4 Stammrechtssatz Die persönliche Differenz mit dem Meldungsleger muss - um wesentlich zu sein - ihre Wurzel vor der Amtshandlung haben (Hinweis E 23.3.1972, 0947/71, VwSlg 8198 A/1972). Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/02/0178
89/02/0179
89/02/0180 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VStG §25;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. September 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 28. November 1987 um 22.15 Uhr in Wien 2, Ferdinandstraße 2, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw mit vier Rädern auf dem Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt, wodurch sie eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarrest 30 Stunden) verhä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0102 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Gibt eine Person entgegen ihrer Mitwirkungsverpflichtung als Beschuldigter im Strafverfahren im gesamten Verwaltungsverfahren keine KONKRETE SCHLÜSSIGE GEGENDARSTELLUNG ab, so ist eine Einvernahme des Meldungslegers als Zeugen - dieser konnte sich nicht mehr e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VStG §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0102 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Gibt eine Person entgegen ihrer Mitwirkungsverpflichtung als Beschuldigter im Strafverfahren im gesamten Verwaltungsverfahren keine KONKRETE SCHLÜSSIGE GEGENDARSTELLUNG ab, so ist eine Einvernahme des Meldungslegers als Zeugen - dieser konnte sich nicht mehr e... mehr lesen...