Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Ellensohn über die Beschwerde des R R, D-O, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 15.10.2018, Zl X-9-2018/19176, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe in Anwendung des § 20 VStG auf 500 Euro und die für den Fall ihrer Uneinbringlichkei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.01.2020 Norm: LSD-BG 2016 §19LSD-BG 2016 §26 Abs1 Z1VStG §20
Rechtssatz: Die Mindeststrafe konnte aus folgenden Gründen um die Hälfte unterschritten werden: Der Beschwerdeführer ist einerseits unbescholten. Andererseits wurden die erforderlichen Unterlagen rasch der Kontrollbehörde nachgereicht. Schließlich konnten diese Unterlagen den Verdacht einer Unterentlohnung nic... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Böhler über die Beschwerde des DI E A, L, vertreten durch RA Mag. Andreas Germann, Bregenz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 29.09.2017, Zl X-9-2016/16054, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängten Geldstrafen in Anwendung des § 20 VStG jeweils... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.01.2018 Norm: AVRAG 1993 §7i Abs1VStG §20
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafmilderung lagen bei gegenständlicher Übertretung nach § 7i Abs 1 AVRAG vor, da der Beschwerdeführer – mit Ausnahme des Arbeitsvertrages/Dienstzettels – sämtliche Unterlagen übermittelt hat und die VGKK eine Anzeige wegen Unterentlohnung erstattet hat; die VGKK war offen... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Böhler über die Beschwerde des A B, D-M, vertreten durch RA Dr. Bernhard Haid, Innsbruck, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 09.05.2017, Zl X-9-2016/17312, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt dass der Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.08.2017 Norm: 32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs2KFG 1967 §134 Abs1VStG §20
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Beschwerdeführer die tägliche Ruhezeit (von dem zeitlichen Ausmaß her) tatsächlich eingehalten hat, vermochte deshalb eine außerordentliche Strafmilderung nicht zu rechtfertigen, da er die tägliche Ruhezeit innerhalb des 24-S... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Manfred Böhler über die Beschwerde des Finanzamtes F, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 16.11.2016, Zl X-9-2016/43976, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und M E, D-G, folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt: „Sie sind als handelsrechtlicher Geschäftsführer der J.F. S B... mehr lesen...