RS Lvwg 2020/1/8 LVwG-1-591/2018-R8

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

08.01.2020

Norm

LSD-BG 2016 §19
LSD-BG 2016 §26 Abs1 Z1
VStG §20

Rechtssatz

Die Mindeststrafe konnte aus folgenden Gründen um die Hälfte unterschritten werden:

Der Beschwerdeführer ist einerseits unbescholten. Andererseits wurden die erforderlichen Unterlagen rasch der Kontrollbehörde nachgereicht. Schließlich konnten diese Unterlagen den Verdacht einer Unterentlohnung nicht bestätigen. Erschwerungsgründe sind nicht hervorgekommen.

Schlagworte

Lohndumpinggesetz, ZKO Meldung unterlassen, außerordentliche Strafmilderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2020:LVwG.1.591.2018.R8

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten