Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG iVm § 4 Z.5 LMKV begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen, der verpackte Waren nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum kennzeichnet. Anders als in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses dargestellt ergibt sich die Festsetzung, dass für frische Seefische nur eine Verbrauchsfrist von einem Tag gilt, nicht aus dem ÖLMB selbst, so... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen der Strafbemessung hat die belangte Behörde keine Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Bw getroffen. Auch dem Akt sind dazu keine Daten zu entnehmen. In den rechtsfreundlich erstatteten Eingaben sind trotz Aufforderung anlässlich der Akteneinsicht keine Angaben zu den Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen gemacht worden. In einem solchen Fall hätte die belangte Behörde eine dem Parteiengehör zu unterziehende Einschätzung vornehmen sollen, u... mehr lesen...
Rechtssatz: Bevor die Behörde die Ersatzarreststrafe in Vollzug setzt, hat sie entweder ein Vollstreckungsverfahren durchzuführen oder aber Erhebungen zu pflegen, deren Ergebnis die Annahme rechtfertigen muß, daß die verhängte Geldstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit uneinbringlich ist. Der Begriff der "Uneinbringlichkeit" setzt zwingend voraus, daß der Bestrafte zur Leistung der Geldstrafe wirtschaftlich außerstande ist. Keinesfalls kann von "Uneinbringlichkeit" im Sinne der zitierten Gese... mehr lesen...
Rechtssatz: Österreich hat zum Art 5 der EMRK, BGBl 1958/210, einen Vorbehalt eingelegt, daß die Bestimmungen dieses Artikels mit der Maßgabe angewendet werden, "daß die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen, BGBl 1950/172, vorgesehenen Maßnahmen des Freiheitsentzuges unter der in der österreichischen Bundesverfassung vorgesehenen nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof unberührt bleiben". Nach der Rechtsprechung der Europäischen Menschenrech... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber bestraft, weil er das mehrspurige Kraftfahrzeug Marke BMW mit dem behördlichen Kennzeichen W-85 am 11.4.1996 um 19.39 Uhr in Wien, S-gasse, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein gefehlt habe. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der das Fahrzeug für nicht mehr als zehn Minuten in einer Wiener Kurzparkzone abstellt, kann sich nicht einer Abgabenverkürzung im Sinne des § 4 Abs 1 des Parkometergesetzes schuldig machen kann, weil ein Abgabenanspruch gar nicht entstanden ist. Bringt ein Fahrzeuglenker, der das Fahrzeug für nicht mehr als zehn Minuten abstellt, aber keinen entwerteten Zehn-Minuten-Parkschein an, so ist dies als "sonstige" sbertetung, durch die die Abgabe nicht hinterzogen... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z3 iVm § 17 Abs.2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel unter einer Aufmachung oder unter Verwendung von Bezeichnungen, die eine Eignung als diätetisches Lebensmittel dartun, vor ihrer Anmeldung beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr bringt. Nach § 17 Abs.1 LMG sind diätetische Lebensmittel solche von besonderer Beschaffenheit, die für besti... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 174 Abs.1 lit.a Z6 begeht eine Verwaltungsübertretung, die nach dem letzten Satz Z1 dieses Absatzes mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen zu ahnden ist, wer das Rodungsverbot des § 17 Abs.1 nicht befolgt. § 17 Abs.1 Forstgesetz 1975 verbietet die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung). Unter Rodung ist nicht nur die Beseitigung des Holzwuchses und des Humus sondern auch die nachfolgende Ve... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber (im folgenden: BW) zur Last gelegt, er hätte es als namhaft gemachter Obmann des Vereines O zu verantworten, daß dieser Verein in Wien, P-straße in der Zeit von 2. September 1993 bis 30. September 1993 ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos dadurch ausgeübt hätte, indem in den dort befindlichen Gasträumen diverse Getränke, wie zum Beispiel Tee, Flaschenbier, Cola usw ausgeschenkt worden seien, ohne daß diese... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist es aufgrund der Tatumstände nicht erforderlich, die Beschuldigte von weiteren Verwaltungsübertretungen abzuhalten, so darf eine primäre Freiheitsstrafe auch dann nicht verhängt werden, wenn der gesetzliche Strafrahmen für die Geldstrafe derart niedrig ist, daß selbst die Verhängung der Höchststrafe keine abschreckende Wirkung zu erzielen geeignet ist, weil eine Korrektur der rechtspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers den Vollzugsorganen nicht zusteht. Die primäre Freih... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG iVm § 367 Z 26 GewO, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht zum Ausdruck kommt, gegen welche der mehreren bescheidmäßigen Auflagen der Beschuldigte durch welche konkreten Handlungen verstoßen hat. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Bedeutende Verletzung öffentlicher Interessen, wenn das illegale Beschäftigungsverhältnis mehr als zweieinhalb Monate gedauert hat. Herabsetzung der Strafe wegen ungünstiger Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten. Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe hat unabhängig von der Geldstrafe nach den Regeln der Strafbemessung zu erfolgen, damit dieses Strafübel bei unterschiedlichen Einkommensempfängern als gleich empfunden wird. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Die Frage, ob der Berufungswerber die Tat in eigener Verantwortung oder als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu vera... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Aus den Gründen des Art. 83 Abs. 2 B-VG und des Art. 94 B-VG ist nach § 168 StGB und § 52 GSpG nicht ein und dasselbe Verhalten sowohl gerichtlich als auch verwaltungsbehördlich strafbar... mehr lesen...
Rechtssatz: Die generelle rechtspolitische Intention der Behörde, der Verunzierung des Stadtgebietes durch das Animationsgehabe von Prostituierten durch eine rigorose Anwendung des Verwaltungsstrafrechts entgegenzuwirken, findet in § 19 VStG jedenfalls insoweit eine Grenze, als danach schon jeweils das konkrete Ausmaß der Schädigung der öffentlichen Interessen und das konkrete Ausmaß des Verschuldens der Berufungswerberin die Grundlage für die Strafbemessung bildet. Das nur für eine sehr e... mehr lesen...
Rechtssatz: Bisherige Unbescholtenheit des Beschwerdeführers ist von der belangten Behörde als Milderungsgrund zu berücksichtigen. Ersatzfreiheitsstrafe ist gemäß der durch die Obergrenze für die Geldstrafe einerseits und die Obergrenze für die Ersatzfreiheitsstrafe andererseits vorgegebenen Relation festzusetzen. Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-220013 vom 9.8.1991; VwSen-220007 vom 22.8.1991; VwSen-100081 vom 22.8.1991, VwSen-200000 vom 29.8.1991 Rechtssatz: Substitution der
Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides durch UVS im Falle einer bloß vom Beschuldigten erhobenen Berufung nur bezüglich bereits im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung objektiv - d.h. für jedermann und nicht nur für die belangte Behörde erkennbar - vorgelegenen Begründungselemente, hier: Lokalaugenschein, bei dem ... mehr lesen...