Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Wie aus den Materialien zu § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, zielt die nur vor der A... mehr lesen...
Rechtssatz: Die tatsächliche Ausübung einer Nebenbeschäftigung, die gegen § 56 BDG 1979 verstößt, ist ausschließlich nach dem Disziplinarrecht zu ahnden. Nur die Präventivwirkung möglicher Disziplinarstrafen soll den (Aktiv)Beamten von der (tatsächlichen) Ausübung einer nach § 56 Abs. 2 BDG 1979 verbotenen Nebenbeschäftigung abhalten. Vor diesem Hintergrund sind auf § 56 BDG 1979 gestützte "Untersagungsbescheide" der Dienstbehörde als Bescheide zu deuten, mit denen die Unzulässigkeit einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;DVV 1969 §1 Abs1 Z7;DVV 1981 §1 Abs1 Z12;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1;PVG 1967 §9 Abs1 litl;VVG §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahrensgesetze - dazu zählt nach Art. I EGVG auch das VVG -, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, u. a. keine Anwendung für die Behandlung der Angelegenheiten des Dienstverhältnisses der Angestellten des Bundes. Zu den derartige Angelegenheiten regelnden Gesetzen zählt u.a. das BDG 1979. Im RIS seit 31.10.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahrensgesetze - dazu zählt nach Art. I EGVG auch das VVG -, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aus den Materialien zu § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, zielt die nur vor der Aufnahme der Nebenbeschäftigung in Betracht kommende Feststellung ihrer Unzulässigkeit darauf ab, klarzustellen, dass die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu einer Verletzung einer Dienstpflicht führen würde (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 18. November 1991, Zl. 90/12/0141, vom 23. April 1992, Zl. 92/12/0051, und vom 28. Juli 2000, Zl. 97/09/0377, VwSlg. 15468 A/2000). Solcherart soll die Verl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 4 Stammrechtssatz Die tatsächliche Ausübung einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Wie aus den Materialien zu § 56 Abs. 3 BDG 1979 hervorgeht, zielt die nur vor der Aufnahme der Nebenb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0201 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß Art. II Abs. 6 Z. 1 EGVG finden die Verwaltungsverfahrensgesetze - dazu z... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid scheidet als subsidiärer Rechtsbehelf jedenfalls dann aus, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen Verfahrens (mit einem das rechtliche oder öffentliche Interesse abdeckenden Ergebnis) zu entscheiden ist. Dazu gehört auch ein Disziplinarverfahren. Liegt somit eine unzulässige Nebenbeschäftigung im Sinn des § 56 Abs. 2 BDG 1979 vor, hat der Beamte ihre Ausübung zu unterlassen. Andernfalls macht er sich disziplinär st... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 22. Mai 2001 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen jene Teile des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses, in welchen er schuldig gesprochen wurde, keine Folge gegeben und der bekämpfte Teil dieses Disziplinarerkenntnisses m... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die ehrenamtliche Wahrnehmung einer Funktion in einem Verein stellt eine Nebenbeschäftigung dar, die an den Anforderungen des § 56 Abs 2 BDG 1979 zu messen ist (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145, VwSlg 11942 A/1985). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor am Gendarmerieposten M. im Bezirk K. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Mitglied des Vereines "Gemeinsame Elternschaft und Kindeswohl" und fungiert seit 15. Mai 1992 ehrenamtlich als dessen Vizepräsident, seit 6. Oktober 1995 als Präsident. Bei dem Verein handelt es sich um eine Bürgerinitiative und Selbsthilfegruppe; zu den Zielen zählen laut den Vereinsstatuten unter anderem die Veranlassung der Änderung d... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;MRK Art11;StGG Art12;
Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist es im Hinblick auf die Stellung der öffentlich Bediensteten und die Ausprägung des grundsätzlich auf Lebenszeit ausgerichteten öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses verfassungsrechtlich nicht bedenklich, wenn de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die ehrenamtliche Wahrnehmung einer Funktion in einem Verein stellt eine Nebenbeschäftigung dar, die an den Anforderungen des § 56 Abs 2 BDG 1979 zu messen ist (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145, VwSlg 11942 A/1985). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Nebenbeschäftigung iSd § 56 Abs 1 BDG 1979 umfaßt alle nur denkbaren Beschäftigungen eines Beamten außerhalb seines Dienstverhältnisses (im weiten Sinn), wobei nur erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen zu melden sind. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Donaudienst der Bundespolizeidirektion Wien (im folgenden BPD), Bezirkspolizeikommissariat nn, zur Dienstleistung zugeteilt. Nachdem der Beschwerdeführer bereits im August 1991 eine Tätigkeit für die Fahrschule R. in Wien gemeldet hatte (Überstellung von Kraftfahrzeugen von Salzburg nach Wien, Instandhaltung der Fahrschulmotorräder, kein Kontakt mit Fahrschülern bzw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/12/0092 2 Stammrechtssatz Die ehrenamtliche Wahrnehmung einer Funktion in einem Verein stellt eine Nebenbeschäftigung dar, die an den Anforderungen des § 56 Abs 2 BDG 1979 zu messen ist (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145, VwSlg 11942 A/1985). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Montan-Universität Leoben. In dem hier relevanten Zeitraum (1986 bis 1988) war der Beschwerdeführer Leiter der Außenstelle der Geologischen Bundesanstalt in Leoben. Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen wird auf das im ersten Rechtsgang ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. April 1993, Zl. 91/12/0247, hingewiesen. Mit diesem Erkennt... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §1;BDG 1979 §37;BDG 1979 §56 Abs1;DVG 1984 §1;GehG 1956 §13b;GehG 1956 §25 Abs1;JN §1;
Rechtssatz: Der bescheidmäßigen Feststellung, daß ein Beamter hinsichtlich einer (in einem bestimmten Zeitraum) erbrachten Tätigkeit nicht "für den Bund" iSd § 37 Abs 1 BDG 1979 tätig g... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft, wo er seit 1989 im Referat für Sozialhilfe beschäftigt ist; davor war er mehrere Jahre im Verkehrsstrafreferat bzw. bis Ende 1980 in der KFZ-Zulassungsstelle tätig. Zumindest formell gesehen befaßte sich die Gattin des Beschwerdeführers mit dem Handel bzw. der grenzüberschreitenden Überstellung von Kraftfahrzeugen (nach dem B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der Nebenbeschäftigung iSd § 56 Abs 1 BDG 1979 umfaßt alle nur denkbaren Beschäftigungen eines Beamten außerhalb seines Dienstverhältnisses (im weiten Sinn), wobei nur erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen zu melden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X01 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die ehrenamtliche Wahrnehmung einer Funktion in einem Verein stellt eine Nebenbeschäftigung dar, die an den Anforderungen des § 56 Abs 2 BDG 1979 zu messen ist (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145, VwSlg 11942 A/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X02 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §90;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Ob ein Beamter seine Nebenbeschäftigung im Rahmen einer Beistandspflicht gegenüber seiner Ehegattin ausübt, ist für die Frage der Zulässigkeit der Nebenbeschäftigung rechtlich bedeutungslos. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundesgendarmerie in einen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1. Zum erstangefochtenen Bescheid: Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg vom 5. November 1990 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 2 BDG 1979 vom Gendarmerieposten A zum Gendarmerieposten B versetzt, weil er dringend verdächtigt war, gerichtlich strafbare Handlungen und Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben. Mit dem er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0042
Rechtssatz: Kann durch die Ausübung einer Nebenbeschäftigung (hier Revierinspektor der Bundesgendarmerie als Versicherungsvertreter) eine Vermutung der Befangenheit für eine zukünftige Verwendung des Beamte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Staatsanwaltschaft Wien. Mit Schreiben vom 18. September 1989 richtete er an die Oberstaatsanwaltschaft Wien nachstehendes Ersuchen: "Ich bin beim Oberlandesgericht Wien in die Liste der 'Verteidiger in Strafsachen' eingetragen und beabsichtige, Herrn Dr. R in der für 27.10.1989 wegen § 107 Abs. 1 StGB anberaumten Hauptverhandlung zu verteidigen. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die von einem Staatsanwalt im Rahmen der ihm erteilten Bewilligung der Dienstbehörde nach § 39 Abs 4 StPO in Aussicht genommene Verteidigung eines Staatsanwaltes in dessen Strafsache stellt schon im Hinblick auf die nicht von vorherein absehbare Dauer der Ausübung dieser Tätigkeit kein "einmaliges Handeln" dar, sondern m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberwirtschaftsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Ausübung folgender Nebenbeschäftigungen gemäß § 33 Abs. 1 der Dienstpragmatik in der als Landesgesetz geltenden Fassung untersagt: "- Geschäftsführer bei der Hotel "XY" Betriebs-Ges.m.b.H. & Co KG., gemeldet seit dem Jahre 1980; - gewerberechtliche Aufsichtsperson über einen Gastgewerbebetrieb (Bus... mehr lesen...