RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0141

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs1;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Die von einem Staatsanwalt im Rahmen der ihm erteilten Bewilligung der Dienstbehörde nach § 39 Abs 4 StPO in Aussicht genommene Verteidigung eines Staatsanwaltes in dessen Strafsache stellt schon im Hinblick auf die nicht von vorherein absehbare Dauer der Ausübung dieser Tätigkeit kein "einmaliges Handeln" dar, sondern muß vor dem Hintergrund der näheren Gestaltung der Dienstpflicht des § 56 Abs 2 BDG 1979 als "Beschäftigung" im Sinne des § 56 Abs 1 legcit gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120141.X04

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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