RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0035

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Veröffentlicht am 13.09.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff der Nebenbeschäftigung iSd § 56 Abs 1 BDG 1979 umfaßt alle nur denkbaren Beschäftigungen eines Beamten außerhalb seines Dienstverhältnisses (im weiten Sinn), wobei nur erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen zu melden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120035.X01

Im RIS seit

13.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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