RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0092

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs1;

Rechtssatz

Der Begriff der Nebenbeschäftigung iSd § 56 Abs 1 BDG 1979 umfaßt alle nur denkbaren Beschäftigungen eines Beamten außerhalb seines Dienstverhältnisses (im weiten Sinn), wobei nur erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen zu melden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X01

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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