Entscheidungsgründe: Mit Erkenntnis vom 30. November 2004 wies der Verfassungsgerichtshof eine zu B582/04 protokollierte Beschwerde desselben Beschwerdeführers gegen einen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen diesen Beschwerdeführer betreffenden Bescheid der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt vom 4. März 2004 - berichtigt mit Bescheid der genannten Behörde vom 3. Juni 2004 - sowie den diesbezüglich gestellten Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist bei der Österreichischen Post AG beschäftigt und wird als Leiter des Postamtes ... beschäftigt. 2.1. Mit - als "Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluss" bezeichnetem - Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 11. November 2003 wurde gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß §123 Abs1 des Beamten-Dienstrechtsges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Mitglied des Personalausschusses der Bediensteten der Österreichischen Post AG für Salzburg und als solches vom Dienst freigestellt. 2.1. Mit Schreiben des Personalamtes Salzburg der Österreichischen Post AG vom 5. November 2002 wurde der Personalausschuss der Bediensteten der Österreichischen Post AG für Salzburg um Zustimmung zur disziplinarrecht... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art18 Abs1EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art10BDG 1979 §43 Abs2, §91, §123Post-BetriebsverfassungsG §65, §70
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ein Mitglied des
Personalausschusses der Post AG wegen begründeten Verdachts einer
Verletzung der Verschwiege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht als Vizeleutnant des österreichischen Bundesheeres Dienst bei der Stabskompanie des Jägerregimentes 5 im Jägerbataillon 17. 2.1. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen in Graz vom 6. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens der üblen Nachrede gemäß §111 Abs1 StGB zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a ATS ... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §43 Abs2HeeresdisziplinarG
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch mangelhafte Bescheidbegründung
in Form eines bloßen Verweises auf eine frühere Berufungsentscheidung
in einem Disziplinarverfahren eines Bediensteten des Bundesheeres
betreffend eine strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Bundespolizeidirektion Linz in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.2. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 19.2.1999 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß §123 Abs1 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 (im Folgenden: BDG) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Begründend wird dazu im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Am 9.2.1999 habe die Präs... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §95 Abs2BDG 1979 §118BDG 1979 §123 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durcheinen Bescheid betreffend eine Dienstpflichtverletzung einesBeamten durch nicht entsprechenden Umgang mit Waffen; Zuständigkeitder Berufungskommission zur Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Staatsanwaltschaft Wien. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz, Senat 4, erkannte den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis schuldig (und verhängte über ihn die Disziplinarstrafe des Verweises), eine Dienstpflichtverletzung iS des §91 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 dadurch begang... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: EMRK Art10BDG 1979 §43 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Staatsanwalt wegen Mißachtung der
Dienstpflichten gemäß dem BDG 1979 durch Bezichtigung eines Ministers
des Mißbrauchs der Amtsgewalt
Rechtssatz: Die Vorschrift des §43 Abs2 BDG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Rechnungshof. Die Disziplinarkommission beim Rechnungshof, Senat I, erkannte mit Disziplinarerkenntnis den Beschwerdeführer schuldig (und verhängte über ihn die Disziplinarstrafe des Verweises), eine Dienstpflichtverletzung iS des §91 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. 333, in der maßgebenden Fassung, da... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: StGG Art17EMRK Art10BDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §44 Abs1BDG 1979 §91
Leitsatz: Kein Verstoß von Bestimmungen des BDG 1979 über Dienstpflichten desBeamten gegen das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung bzw dasRecht der Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre als Sonderfalldes Rechts auf Meinungsäußerungsfreiheit; Verletzung de... mehr lesen...