Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 29.06.2016 infolge des Vorliegens von Schwerarbeitszeiten in den Ruhestand versetzt zu werden. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors von Salzburg vom 06.04.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 08.05.2017 rechtzeitig Beschwerde. Die gegenständliche Beschwerde wurde mit den Bezug habenden Verwaltungsakten von der belangten Behörde vorgelegt und ist am 11.08.2017 beim Bun... mehr lesen...