Mit Bescheid vom 28. April 2003 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Fondsbeitrag des Beschwerdeführers für das Jahr 2002 "gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung" mit EUR 5.159,52 fest. Der noch bestehende Beitragsrückstand von EUR 2.580,-- sei bis zum 31. Juli 2003 einzuzahlen. Dieser Bescheid wurde wie folgt begründet: "Begründung: Auf Grund Ihrer Angaben und der von der Ärztekammer für Wien getroffenen Feststellungen wurde Ihre Be... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 19. Oktober 1999 schrieb der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien dem Beschwerdeführer den Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1995 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit S 326.108,00 vor. Die Begründung: des Bescheides lautete wie folgt: "Auf Grund Ihrer Angaben und der von der Ärztekammer für Wien getroffenen Feststellungen wurde Ihre Beitragsbemessungsgrundlage auf Basis des Jahres 1992 wie ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75;ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §109;BDG 1979 §155 Abs6;GehG 1956 §49a;UOG 1975 §51;UOG 1975 §54;UOG 1975 §54b Abs1;UOG 1993 §46;UOG 1993 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0121 E 19. Dezember 1996 RS 1 Stammrechtssatz Das Gehalt eines Arzt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75;ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §68;BDG 1979 §155 Abs6;GehG 1956 §49a;UOG 1975 §51;UOG 1975 §54;UOG 1975 §54b Abs1;UOG 1993 §46;UOG 1993 §62; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/11/0087 Hinweis ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten der Ärztekammer für Wien vom 26. Mai 2003 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Kammerumlage der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2002 gemäß § 1 der Umlagenordnung mit EUR 1.661,53 festgesetzt und - ausgehend von einer bereits entrichteten vorläufigen Kammerumlage für das Jahr 2002 in der Höhe von EUR 700,67 - eine Nachzahlungsverpflichtung von EUR 960,86 festgestellt. Gleichzeitig wurde die Kammerumlage zur Österreichischen Ärztekammer für das Jahr 20... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75;ÄrzteG 1998 §91 Abs3;BDG 1979 §155 Abs6;GehG 1956 §49a;UOG 1975 §51;UOG 1975 §54;UOG 1975 §54b Abs1;UOG 1993 §46;UOG 1993 §62; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/11/0276 E 14. September 2004 2003/11/0205 E 14. September 2004 2003/11/0206 E 14. September 2004 2003/11/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1995 - unter Zugrundelegung eines Jahresbruttogrundgehaltes von S 348.651,50 - mit S 49.448,-- festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der mit Beschluß vom 9. Juni 1997, B 64/97, ihre Behandlung ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Im Ver... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75;BDG 1979 §155 Abs6;GehG 1956 §49a;UOG 1975 §51;UOG 1975 §54;UOG 1975 §54b;UOG 1993 §46;UOG 1993 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 96/11/0121 1 Stammrechtssatz Das Gehalt eines Arztes als Leiter einer Universitätsklinik ist grunds... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1994 mit S 350.000,-- festgesetzt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75;BDG 1979 §155 Abs6;GehG 1956 §49a;UOG 1975 §51;UOG 1975 §54;UOG 1975 §54b Abs1;UOG 1993 §46;UOG 1993 §62; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/11/0249 E 19. Dezember 1996
Rechtssatz: Das Gehalt eines Arztes als Leiter einer Un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. Juni 1977 bis 31. Mai 1991 als Universitätsassistent an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität in einem befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 28. November 1990 begehrte er gemäß Art. VI Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148 (DRH) die Überleitung in ein definitives Dienstverhältnis. Der zuständige Klinikvorstand Univ. Prof. Dr. A befürwortete das Ansuche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §155 Abs6;BDG 1979 §177;BDG 1979 §189;BDG 1979 Anl1 Z21.4;HSchAssG §4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;UOG 1975 §54;
Rechtssatz: Sind vom Universitätsassistenten jedenfalls wissenschaftliche Arbeiten erbracht worden, ist es Aufgabe der belangten Behörde darzulegen, aus welchen, allenfalls in de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §155 Abs6;BDG 1979 §177;BDG 1979 §189;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;UOG 1975 §54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß... mehr lesen...