Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Salzburg (im Folgenden: BPolDion S), wo er seit 1. Jänner 1975 als Leiter des Strafamtes tätig ist. Mit Schreiben vom 3. Dezember 1996 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der Bewertung seines Arbeitsplatzes. Er führte dazu aus, dass ihm im Zuge der "Dienstgebermitteilung" bekannt geworden sei, d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 5 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat durch die Nennung von Richtverwendungen, die auf dem jeweiligen Arbeitsplatz am 1.Jänner 1994 wahrgenommenen Aufgaben, soweit diesen im Sinne ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 4 Stammrechtssatz Die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen zu einer Verwendungsgruppe und innerhalb dieser zu Funktionsgruppen hat nach dem diesbezüglich eindeutigen Gesetzeswortlaut des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst, Verwendungsgruppe A 1, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist mit der Gebietsbauleitung Oberes Ennstal betraut. Bis 30. September 1998 war er zudem mit der Leitung des Arbeitskreises "Sicherheit auf Baustellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung" betraut und wurde auf eigenen Wunsch hin mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1998 von der Funktion... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs3;BDG 1979 Anl1 Z1.8.7;BDG 1979 Anl1 Z1.9.6;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall mangelt dem angefochtenen Bescheid insbesondere die nachvollziehbare Darlegung der objektiven Erkennbarkeit des Übergenusses (des Irrtums der auszahlenden Stelle), nämlich inwiefern der Arbeitsplatz des Beamten (ab einem näher bezeichneten Tag) in den wesentlichen Kriterien nach... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Landesschulrat für Burgenland. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 bewirkte er seine Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes (Funktionszulagenschema). Laut schriftlicher Dienstgebermitteilung vom 4. September 1996 kam dem Beschwerdeführer, der an seiner Dienststelle den Arbeitsplatz Nr. 41 (Leiter der Prüfungsstelle... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 5 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat durch die Nennung von Richtverwendungen, die auf dem jeweiligen Arbeitsplatz am 1.Jänner 1994 wahrgenommenen Aufgaben, soweit diesen im Sinne der Bewertungsvorgaben des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 4 Stammrechtssatz Die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen zu einer Verwendungsgruppe und innerhalb dieser zu Funktionsgruppen hat nach dem diesbezüglich eindeutigen Gesetzeswortlaut des § ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Fachoberinspektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Bundes-Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in G (im Folgenden kurz: Bildungsanstalt), wo sie als Schulsekretärin tätig ist und in die Verwendungsgruppe C, Dienstklasse IV, ernannt war. Auf Grund ihrer Erklärung vom 2. Juni 1995 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 in das Funktionszulagenschema (FZS), nämlich in ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Bei der im Funktionszulagenschema gewählten Methodik sind zwar vergleichende Betrachtungen angezeigt, diese haben aber nur mit den in der Anlage 1 zum BDG 1979 genannten Richtverwendungen zu erfolgen. Quervergleiche mit anderen bewerteten Arbeitsplätzen sind v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht (seit 1. Jänner 1996) als Beamtin (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach Absolvierung der Rechtspflegerausbildung wurde sie mit Wirksamkeit vom 1. September 1988 auf eine Planstelle des gehobenen Dienstes in der Dienstklasse III (VGr B) und mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 auf eine Planstelle des gehobenen Dienstes in der Dienstklasse IV ernannt. Ihre Dienststelle ist das Bezirksgericht B, bei dem sie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundig und steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt S, wo er als Abteilungsleiter der Prüfungsabteilung tätig ist. Auf Grund seines Antrages vom 13. Dezember 1996 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 in das Funktionszulagenschema, und zwar in die Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 1, übergeleitet. Mit Schreibe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §244 Abs2 idF 1994/550;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat durch die Nennung von Richtverwendungen, die auf dem jeweiligen Arbeitsplatz nach § 244 Abs. 2 BDG 1979 am 1. Jänner 1994 wahrgenommenen Aufgaben, soweit diesen im Sinne der Bewertungsvorgaben des § 137 Abs. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Fachinspektorin (Verwendungsgruppe A 3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. Aus den vorliegenden Unterlagen im Zusammenhang mit der "Dienstgebermitteilung" und der "Überleitungserklärung" der Beschwerdeführerin vom 7. September 1995 (die Überleitung der Beschwerdeführerin in den Allgemeinen Verwaltungsdienst, Verwendungsgruppe A 3, Funktionsgruppe 2, erfolgte rückwirke... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Vorgangsweise der Behörde, den mit einer Nummer bezeichneten Arbeitsplatz - den die Beamtin offenbar was die numerische Bezeichnung, nicht aber was die ausgeübte Tätigkeit betrifft, noch immer innehat und der mit der seinerzeitigen Tätigkeit der Bewertung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;DVV 1981 §1 Abs1 Z23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 1 Stammrechtssatz Mit dem Besoldungsreformgesetz 1994 wurde das Funktionszulagenschema eingeführt. Ungeachtet dessen, dass... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 3 Stammrechtssatz Ist das Wesen der Richtverwendung im Sinne der gesetzlichen Kriterien herausgearbeitet und sind die Teilverwendungen nach den gesetzlichen Kriterien bewertet worden, so ist bei dem zu bewer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;DVG 1984 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 2 Stammrechtssatz Um dem Auftrag des Gesetzgebers in einem den rechtsstaatlichen Erfordernissen Rechnung tragenden Verfahren zu entsprechen, setzt der für die Eins... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner mit Ablauf des 31. März 1998 erfolgten Ruhestandsversetzung als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Bundesministerium für Inneres, bei dem er im Rahmen der kriminaltechnischen Zentralstelle tätig war. Bereits vor seiner Option ins Funktionszulagenschema hatte der Beschwerdeführer mit Antrag vom 12. September 1996 die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Wertigkeit d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht Krems an der Donau, wo er der Geschäftsstelle vorsteht bzw. diese leitet. Dem damals noch dem Dienstklassensystem angehörenden Beschwerdeführer war mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 1. Juli 1994 gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 GG 1956 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Fi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt Linz, bei dem er als "Gruppenleiter der Veranlagungsabteilung, Prüfungsgruppe Lohnsteuer/Familienlastenausgleichsgesetz" eingesetzt ist. Bei den Akten des Verwaltungsverfahrens findet sich eine vom BRZ am 14. August 1996 ausgedruckte, für den Beschwerdeführer bestimmte Dienstgebermitteilung, in der die Einstufung seines Arbeitsplatzes im Funk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Innsbruck; er ist dort als leitender Schulwart tätig. Mit Optionserklärung vom 14. November 1995 bewirkte der Beschwerdeführer seine Überleitung in das Funktionszulagenschema mit Wirkung vom 1. Jänner 1995, und zwar entsprechend der ihm zur Kenntnis gebrachten Dienstgebermitteilung in die Verwendungsgrup... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1995/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 3 Stammrechtssatz Ist das Wesen der Richtverwendung im Sinne der gesetzlichen Kriterien herausgearbeitet und sind die Teilverwendungen nach den gesetzlichen Kriterien bewertet worden, so ist bei dem zu bewer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.5.6 litf idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.6.8 litc idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z3.31 litf idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Leiter von Geschäftsstellen bei Bezirksgerichten mit weniger als 30 nichtrichterlichen Bediensteten können einer niedrigeren Funktionsgruppe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat durch die Nennung von Richtverwendungen, die auf dem jeweiligen Arbeitsplatz am 1.Jänner 1994 wahrgenommenen Aufgaben, soweit diesen im Sinne der Bewertungsvorgaben des § 137 Abs 3 BDG 1979 entscheidende Bedeutung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs14 idF 1994/550;GehG 1956 §34;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass ein Feststellungsbescheid über die Bewertung des Arbeitsplatzes des Beamten bei der besonderen Fallkonstellation sowohl im Hinblick auf ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;DVG 1984 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 2 Stammrechtssatz Um dem Auftrag des Gesetzgebers in einem den rechtsstaatlichen Erfordernissen Rechnung tragenden Verfahren zu entsprechen, setzt der für die Eins... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat die Behörde die Einstufung des Arbeitsplatzes des Beamten in die Funktionsgruppe 5 als zutreffend bezeichnet und - nach oben hin - eine Einstufung in die Funktionsgruppe 7 nach den Richtverwendungen nach Z 2.3.2... mehr lesen...
Rechtssatz: Um dem Auftrag des Gesetzgebers in einem den rechtsstaatlichen Erfordernissen Rechnung tragenden Verfahren zu entsprechen, setzt der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige Vergleich dieses Arbeitsplatzes mit den in Frage kommenden Richtverwendungen voraus, dass die Dienstbehörde das Wesen der Richtverwendung bezogen auf die gesetzlichen Kriterien herausarbeitet. Fallen unter die Bezeichnung der Richtverwendung mehrere konkrete Arbeitsplätze, die in der Auf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 3 Stammrechtssatz Ist das Wesen der Richtverwendung im Sinne der gesetzlichen Kriterien herausgearbeitet und sind die Teilverwendungen nach den gesetzlichen Kriterien bewertet worden, so ist bei dem zu bewer... mehr lesen...