Entscheidungen zu § 103 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-42 von 42

RS Vwgh 1991/9/23 AW 91/12/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Führt die Dienstbehörde in der
Begründung: des Versetzungsbescheides aus, es bestehe im Bereich einiger Finanzlandesdirektionen ein akuter Mangel an Bediensteten der Verwendungsgruppe des versetzten Beamten, insbesondere in jenem der FLD, in welche er versetzt werde, werde dr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/9 89/12/0169

Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1991

RS Vwgh 1991/7/9 89/12/0169

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1977 §10;BDG 1977 §11;BDG 1979;LDG 1962 §11;
Rechtssatz: Erfolgt die Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung auf der Grundlage des LDG 1970 (§ 11), ist auf das provisorische Dienstverhältnis der Landeslehrer ungeachtet des inzwischen erfolgten Inkrafttretens des BDG 1979 weiterhin das BDG 19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1991

RS Vwgh 1990/2/19 AW 90/09/0003

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Der Bf hat seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem über ihn als Disziplinarstrafe eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen unter Ausschluß der Haushaltszulage verhängt worden ist, mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/1/15 90/12/0001

Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 90/12/0001

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1989/3/31 87/12/0165

Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Mit vorzüglicher Hochachtung“ (e.h. Unterschrift der Beschwerdeführerin) Daraufhin e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1989

RS Vwgh 1989/3/31 87/12/0165

Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1989

RS Vwgh 1989/3/1 87/09/0175

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

RS Vwgh 1988/12/17 85/09/0106

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §100;BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §103;BDG 1979 §29;
Rechtssatz: Die Funktion des Disziplinaranwaltes endet (nur) unter den in § 103 Abs 2 BDG verwiesenen Voraussetzungen des § 100 Abs 4 BDG. § 102 Abs 2 BDG hindert die Anwendung des § 100 BDG auf Disziplinaranwälte nicht. Eine Enthebung des Disziplinaranwaltes ist im BDG nicht vorgesehen. In diesem Punkt unter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1986/12/17 85/09/0106

Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat im Bundesministerium für Justiz in einem öffentlich-rechtlichen Dientsverhältnis zum Bund. Mit Datum vom 21. März 1984 waren die beiden, an den Beschwerdeführer gerichteten nachstehend wiedergegebenen Erledigungen des Bundesministers für Justiz ergangen: 1. „Gemäß § 103 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bestelle ich Sie ab 1. April 1984 für den Rest der bis 31. Dezember 1987 währenden Funktionsperiode zum Disziplinaranwalt bei der Dis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1986

RS Vwgh 1986/12/17 85/09/0106

Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §100BDG 1979 §102 Abs2BDG 1979 §103BDG 1979 §29 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/09/0107
Rechtssatz: Die Funktion des Disziplinaranwaltes endet (nur) unter den in § 103 Abs 2 BDG verwiesenen Voraussetzungen des § 100 Abs 4 BDG. § 102 Abs 2 BDG hindert die Anwendung des § 100 BDG auf Dis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1986

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