Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Die Berufung auf den Rechtsgrund des Schadenersatzes ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung der Vorinstanzen, die Klageforderung sei verfallen, in Frage zu stellen. Dass die hier maßgebende Verfallsklausel, nach der alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis in drei Monaten nach Fälligkeit verjähren, auch Schadenersatzansprüche umfasst, wird vom Revisionswerber nicht bestritten (vgl dazu RIS-Justiz RS0064226). Das vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem 3. 2. 1975 bei der Beklagten beschäftigt. Er war Kassier und Wechselsachbearbeiter und hatte zuletzt die Leitung der Kassa inne. Auf dieses Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für die Angestellten der Raiffeisenkassen Anwendung, dessen § 21b („Verfallsfrist") wie folgt lautet: „Ansprüche aus einem diesem Kollektivvertrag unterliegenden Dienstverhältnis sind, soweit nicht ausdrücklich in diesem Kollektivvertrag oder im Gesetz eine ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann und Peter Schönhofer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Brigitte H*****, vertreten durch Freimüller Noll Obereder Pilz, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karisa K*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach, Dr. Siglinde G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit der Gründung seines Unternehmens im Jahr 2000 befasst sich der Beklagte mit der Herstellung diverser Planen; nur 10 % des gesamten Umsatzes werden aus der Handelstätigkeit erzielt. Der Beklagte verfügt über die Berechtigung für das Handelsgewerbe und seit 15. 5. 2001 auch über die Gewerbeberechtigung als Tapezierer und Dekorateur, eingeschränkt auf die Herstellung von Autoplanen. Die Klägerin war vom 2. 5. 2002 bis 30. 9. 2004 beim Beklagten als Buchhalteri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Paul P*****, Angestellter, *****, vertreten durch Mag. Daniel Kornfeind, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Fritz R*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Steinbüchler u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Hofrat Dipl. Ing. Roland Bauer und Ulrike Kargl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei August Z*****, Angestellter *****, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten du... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht verkennt keineswegs, dass nicht nur ausdrücklich, sondern auch schlüssig angeordnete Überstunden, bzw solche, welche geleistet und vom Arbeitgeber angenommen wurden, zu entlohnen sind, zumal einer anderen (-engeren-) Auslegung des Kollektivvertrages Sittenwidrigkeit entgegenstünde (vgl. zur vergleichbaren Formulierung in § 7 Z 1 des KollV für die Angestellten des Baugewerbes und Bauindustrie: SZ 56/27).... mehr lesen...
Begründung: Die G***** AG (im Folgenden G*****), ein Bewachungsunternehmen, ist kollektivvertragsangehöriges Mitglied der Antragsgegnerin. Auf sie findet der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe Anwendung. Die G***** übernahm ab 1. 9. 1996 (Saison 1996/97) den so genannten "Publikumsdienst" des Österreichischen Bundestheaterverbandes im Bereich von Staats- und Volksoper sowie Burg- und Akademietheater. Es lag insoweit ein Betriebsteil-Übergang gemäß § 3 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten vom 2. 1. 1997 bis zum 31. 8. 1997 als Zahntechnikerlehrling und vom 1. 9. 1997 bis zum 3. 8. 1998 als Zahntechnikerin beschäftigt. Auf das Lehrverhältnis der Klägerin war der Kollektivvertrag für Lehrlinge des Zahntechnikergewerbes anzuwenden, auf das Arbeitsverhältnis die Tarifordnung für das Zahntechnikerhandwerk (in der Folge: TO), erlassen am 1. 12. 1941 vom Reichstreuhänder für Wien und Niederdonau. § 3 dieser TO normiert... mehr lesen...
Norm: ABGB §1491AZG §26KollV für das Hotel- und Gastgewerbe - Arbeiter Pkt4
Rechtssatz: Die Unterlassung der Führung von Überstundenaufzeichnungen durch den Arbeitgeber bleibt nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotelgewerbe und Gastgewerbe auf den Lauf der Verfallsfrist ohne Einfluss. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben könnte dann vorliegen, wenn dem Dienstnehmer durch das kollektivvertragswidrige Verhalten des Dienstgebers die Geltendma... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 15.April 1967 bis 31.Juli 1989 mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 32.440 bei der Beklagten angestellt. Er bezog ein Überstundenpauschale für 10 Überstunden pro Monat. Mit der vorliegenden Klage begehrt er S 151.606 brutto sA als restliches Entgelt für 444 Überstunden, die er über die Abgeltung durch das Überstundenpauschale hinaus in den letzten drei Jahren geleistet habe. Seine Arbeitszeit sei durch einen Buchungsautomaten genau festge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Franz Köck und Mag. Wilhelm Patzold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei B***** Z*****, Angestellte, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt... mehr lesen...
Norm: AZG §26
Rechtssatz: Bei § 26 AZG handelt es sich um eine Bestimmung, die nur der Sicherstellung der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des AZG dient und nur den AG bindet; selbst ein Verstoß gegen diese Aufzeichnungsverpflichtung könnte den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entlohnung für geleistete Überstunden nicht berühren. Entscheidungstexte 9 ObA 278/88 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AZG §26
Rechtssatz: § 26 AZG legt eine bestimmten Form für die Aufzeichnung von Überstunden nicht fest; durch die Aufzeichnung in einem Kalender wird der Vorschrift durchaus Rechnung getragen, soweit die Übersichtlichkeit gewahrt ist. Entscheidungstexte 9 ObA 278/88 Entscheidungstext OGH 30.11.1988 9 ObA 278/88 European Case ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 25. Mai 1981 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Da er Transporte im In- und Ausland durchzuführen hatte, leistete er beträchtliche Überstunden. Er vereinbarte im Jahre 1983 mit dem Geschäftsführer der Beklagten die Zahlung eines Überstundenpauschales für 30 Stunden Mehrarbeit mit einem 50 %-igen Zuschlag pro Monat und die Vergütung der darüber hinaus erbrachten Überstunden in Form von Zeitausgleich. Am 23. Juli 1985 schloß die B... mehr lesen...
Norm: AZG §7 Abs5AZG §12 Abs2AZG §26KollV für Angestellte der Energieversorgungsunternehmungen (EVU) allg
Rechtssatz: Ist die Anwendung einer Bestimmung des KollV (hier Sonderbestimmung für Einmannbetriebe) von einer behördlichen Bewilligung (Arbeitsinspektorat) abhängig, so kann diese Bestimmung mangels Anordnung einer Rückwirkung im Bewilligungsbescheid erst ab Rechtskraft dieses Bescheides angewendet werden. Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. November 1971 bis 30. September 1981 beim Beklagten beschäftigt und betreute desse E-Werke in Freiland. Auf das Arbeitsverhältnis war in den letzten Jahren der Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternehmen Österreichs (KV) anzuwenden. Überstunden sind gemäß § 5 Abs 1 dieses Kollektivvertrages ausdrücklich angeordnete Arbeitsstunden, die über die auf Grundlage der kollektivvertraglichen Arbeitszeit festgelegte tä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1.April 1983 bis 31. Dezember 1984 als Angestellter und zwar als Leiter eines Restaurants, mit einem monatlichen Bruttogehalt von 20.445,70 S beschäftigt. In diesem Gehalt war ein Überstundenpauschale enthalten, mit dem 40 Überstunden monatlich abgegolten wurden. Der Kläger leistete in verschiedenen Monaten mehr als 40 Überstunden, und zwar insgesamt 254 zusätzliche Überstunden. Bringt man von dieser Summe aber die Minderle... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die ihr schon vor dem 1. Juli 1974 zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit besteht gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (Floretta-Strasser ArbVG 1025 f). Der Antragsgegner ist eine gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 1 ArbVG. Beide Teile sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 27.Oktober 1982 bei der beklagten Partei als Verkaufsleiter angestellt und sollte in dieser Eigenschaft gemäß dem Angestelltendienstvertrag vom 31.August 1982 sowohl Aufgaben der beklagten Partei als auch der "Tetap-Wohnshop A.R*** KG, Filiale Innsbruck" (im folgenden: "T***") wahrnehmen. Auf sein Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) Anwendung. Die Streitteile vereinbarten e... mehr lesen...
Norm: AZG §26
Rechtssatz: Der nach § 26 AZG den Arbeitgeber treffenden öffentlich - rechtlichen Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden ist auch dann entsprochen, wenn die notwendigen Angaben aus anderen Unterlagen ersichtlich sind. Entscheidungstexte 14 Ob 98/86 Entscheidungstext OGH 01.07.1986 14 Ob 98/86 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren im Jahr 1983 Schülerinnen der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Linz. Im Rahmen des vorgeschriebenen Praktikums waren sie in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1983 im Hotel des Beklagten in Kirchdorf in Tirol tätig. Sie begehren mit den am 2. November 1984 eingebrachten, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen die Zahlung eines Entgeltbetrages von S 27.023,10 (Erstklägerin) sowie von S 2... mehr lesen...
Norm: AZG §10AZG §26KollV für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie §7 Z9KollV für Angestellte des Gewerbes §5 Abs10
Rechtssatz: Unter "Geltendmachung" im Sinne des § 7 Z 9 KollV ist zwar nicht gerade ein förmliches Einmahnen, wohl aber ein dem Erklärungsempfänger zumindest erkennbares ernstliches Fordern einer Leistung zu verstehen (ähnlich 4 Ob 66/84). Es ist dazu eine - wenigstens aus den Umständen zu erschließende - Willenserklär... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhAZG §26KollV für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie §7 Z9
Rechtssatz: Ein allgemeiner
Rechtssatz: , dass sich der Arbeitgeber nicht auf die Verfallsklausel aus einem KollV berufen könne, wenn er selbst (mehrfach) gegen kollektivvertragliche Bestimmungen verstoßen habe, ist dem Gesetz fremd. Der Entscheidung des OGH vom 29.03.1955, 4 Ob 17/55 (SozM IIIE,141), ist nur zu entnehmen, dass sich der Arbeitgeber nicht a... mehr lesen...
Norm: AZG §26
Rechtssatz: Selbst wenn der Arbeitgeber durch die eingehaltene Vorgangsweise der Bestimmung des § 26 AZG nicht Genüge getan hätte, kann sich der Arbeitnehmer, der selbst regelmäßig die detaillierten Aufzeichnungen über seine Arbeitsstunden verfaßte, die der Arbeitgeber dann prüfte und akzeptierte und dem so das Ausmaß der erbrachten Arbeitsleistungen immer wieder deutlich vor Augen geführt wurde, nicht darauf berufen, er wäre durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim beklagten Bauunternehmen vom 1. Oktober 1980 bis 30. Juni 1983 beschäftigt und wurde nach dem auf sein Dienstverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie (im folgenden nur: Kollektivvertrag oder KV) in die Beschäftigungsgruppe A 4 als Fachkraft in gehobener Stellung eingestuft. Der Kläger begehrte für geleistete überstunden S 82.992,17 und an Trennungs- und Bauzul... mehr lesen...