Norm
ABGB §1491Rechtssatz
Die Unterlassung der Führung von Überstundenaufzeichnungen durch den Arbeitgeber bleibt nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotelgewerbe und Gastgewerbe auf den Lauf der Verfallsfrist ohne Einfluss. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben könnte dann vorliegen, wenn dem Dienstnehmer durch das kollektivvertragswidrige Verhalten des Dienstgebers die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird, und der Dienstgeber dem verspätet erhobenen Begehren des Dienstnehmers den Ablauf der Verfallsfrist entgegenhält (im gegenständlichen Fall wurde der Verfall der Überstunden bejaht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097759Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010