Norm
AZG §26Rechtssatz
§ 26 AZG legt eine bestimmten Form für die Aufzeichnung von Überstunden nicht fest; durch die Aufzeichnung in einem Kalender wird der Vorschrift durchaus Rechnung getragen, soweit die Übersichtlichkeit gewahrt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051988Dokumentnummer
JJR_19881130_OGH0002_009OBA00278_8800000_002