Norm: ASGG §86IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4IESG §1 Abs6
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 86 ASGG ist analog anzuwenden, wenn schon mit der Klage selbst der Leistungsgegenstand gegenüber dem mit Bescheid des Versicherungsträgers (Arbeitsamt) erledigten Antrag bezüglich des Ausmaßes der vom Versicherten (Anspruchsberechtigten) begehrten Leistung (§ 86 2.Fall ASGG) ohne Geltendmachung eines neuen Klagegrundes erweitert wird. Die Frist des § 6 IESG i... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1ASGG §86ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Die Einbeziehung eines neuen Versicherungsfalles der Berufskrankheit, der bislang nicht Gegenstand des vor dem Versicherungsträger durchgeführten Verfahrens war, in das gerichtliche Verfahren ist unzulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 234/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 10 ObS 234/93 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1ASGG §86
Rechtssatz: Nur in den Fällen der zulässigen Klageänderungen (vgl § 86 ASGG) hindert das Fehlen einer Sachentscheidung des Versicherungsträgers über den mit der Klageänderung geltend gemachten Sachverhalt bzw das diesbezügliche Begehren dessen Berücksichtigung nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 234/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 10 ObS 234/93 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §223 Abs3ASVG §255 AASVG §273ASGG §86
Rechtssatz: Wurde eine Invaliditätspension oder Berufungsunfähigkeitspension zunächst zu Recht entzogen, tritt aber während des Gerichtsverfahrens wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes von neuem der Versicherungsunfall der geminderten Arbeitsfähigkeit ein, so löst dies einen neuen Stichtag aus, womit das Gericht über die Neugewährung der Leistung zu entscheiden hat. Daß de... mehr lesen...
Norm: ASGG §71 Abs1ASGG §86
Rechtssatz: Wurde mit dem Bescheid nicht nur über den Bestand und den Umfang des Anspruches des Versicherten auf eine Versehrtenrente für einen bestimmten Zeitraum sondern auch über den (Nichtbestand) Bestand eines Anspruches auf eine Versehrtenrente für einen anderen Zeitraum entschieden, so tritt über Klage des Versicherten (bzw infolge der nach § 86 ASGG zulässigen Klageausdehnung hinsichtlich eines Zeitraumes) de... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26.4.1990 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 18.9.1989 als Dienstunfall iS des § 90 B-KUVG, gewährte ihm für die Folgen nach den §§ 93 und 101 bis 103ff leg cit vom 20.11.1989 bis 31.5.1990 eine vorläufige Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente und sprach aus, daß vom 1.6.1990 an keine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit mehr gegeben sei. Letzteres begründete sie damit, daß seit 1.6.1990 keine unfallbedingte Mi... mehr lesen...
Norm: ASGG §86ASVG §223 Abs2
Rechtssatz: Entsteht der Anspruch auf eine Pension erst während des auf Grund des Leistungsantrages eingeleiteten Verfahrens, dann wird dadurch ein neuer Stichtag ausgelöst (ähnlich SSV-NF 3/134 mit weiteren Nachweisen). (Hier: wegen der am 01.01.1988 in Kraft getretenen Gesetzesänderung.) Entscheidungstexte 10 ObS 55/90 Entscheidungstext OGH 23.10.1990 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: (Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des ASVG.) Aufgrund des Antrages der am 3.5.1922 geborenen Klägerin vom 13.2.1987 anerkannte die beklagte Partei mit Bescheid vom 25.10.1988 den Anspruch der Klägerin auf Alterspension nach § 270 iVm § 253, setzte den Pensionsbeginn nach Art VI Abs 15 der 44. ASVGNov mit 1.1.1988 und die Leistungshöhe vom 1.1.1988 an mit 3.322,10 S, vom 1.7.1988 an mit 3.398,50 S fest. Dabei ging sie von 236 in Österreich erworbenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat vom 4.11.1963 bis zum Stichtag 1.12.1985 in der jugoslawischen Pensionsversicherung einen Beitragsmonat, in der österreichischen Pensionsversicherung vom 4.11.1963 bis Mai 1974 79 Beitragsmonate und 6 Ersatzmonate, sohin insgesamt 86 Versicherungsmonate, erworben. Darüber hinaus war der Kläger in der Zeit vom 1.1.1974 bis 31.12.1983 für den Zeitraum von 120 Monaten laut dem Gesetz über die Altenversicherung der Landarbeiter, veröffentlicht im Am... mehr lesen...
Norm: ASGG §86ASVG §99 Abs1ASVG §255 Abs3aASVG §255 Abs3b
Rechtssatz: Die Rechtsprechung, wonach bei der Entscheidung von dem bis zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz "aufzubuchenden" Gesundheitszustand auszugehen sein, wurde im § 86 ASGG festgeschrieben. Entscheidungstexte 10 ObS 322/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 10 ObS 322/89 Veröff: SSV... mehr lesen...
Norm: ASGG §86
Rechtssatz: Pensionsleistungen sind für die Zukunft zuzuerkennen; reicht die Entscheidung damit in die Wirksamkeit eines nach Schluß der Verhandlung erster Instanz in Kraft getretenen Gesetzes hinein, verbietet die Stichtagregelung der Sozialversicherungsgesetze eine Wahrnehmung von sich auf die Anspruchsvoraussetzungen beziehenden Rechtsänderungen, die während des Rechtsmittelverfahrens eintreten. Die Bedeutung des Stichtages li... mehr lesen...
Norm: ASGG §86
Rechtssatz: Dem Klagebegehren ist auch dann stattzugeben, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erst nach dem Stichtag eintreten; diesbezüglich ist § 86 ASGG sinngemäß anzuwenden (so schon 10 Ob S 319/88). Entscheidungstexte 10 ObS 322/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 10 ObS 322/89 Veröff: SSV-NF 3/134 10 ObS 423/89 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §86
Rechtssatz: Tritt in den gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen während des Rechtsmittelverfahrens eine Änderung ein, so kann diese Änderung schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil das im Rechtsmittelverfahren herrschende Neuerungsverbot einer Prüfung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen zu einem nach Schluß der Verhandlung liegenden Stichtag entgegensteht. In einem solche... mehr lesen...
Norm: ASGG §86
Rechtssatz: In gleicher Weise wie aber eine Änderung des Begehrens durch den Versicherten zulässig ist, kann das Gericht ohne derartige Klageänderung eine von dem durch die ursprüngliche Antragstellung ausgelösten Stichtag abweichende Entscheidung fällen. Entscheidungstexte 10 ObS 322/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 10 ObS 322/89 Veröff: SSV-NF 3/134 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §86
Rechtssatz: Eine Änderung der Klage ist nach dieser
Norm: auch hinsichtlich des Ausmaßes der vom Versicherten eingeklagten Versicherungsleistung oder eines zurückverlegten (also späteren) Leistungsbeginnes (ohne Rücksicht auf den Stichtag) zulässig. Wenn der Klagegrund hiedurch nicht geändert wird, liegt eine Klagsänderung gar nicht vor. Entscheidungstexte 10 ObS 322/89 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §86
Rechtssatz: Der letzte Satz des § 86 ASGG stellt vor allem klar, daß zum einen das Fehlen einer Sachentscheidung des Versicherungsträgers für den mit der Klageänderung geltend gemachten Sachverhalt bzw über das diesbezügliche Begehren dessen Berücksichtigung nicht hindert und zum anderen die Klagsänderung unabhängig davon zulässig ist, ob die Klagsfrist noch offensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1. Februar 1932 geborene Kläger hat in Österreich in der Zeit von Mai 1965 bis Dezember 1971 mit Unterbrechungen insgesamt 56 Versicherungsmonate erworben. In Jugoslawien hat der Kläger in der Zeit vom 1. April 1948 bis 30. Juli 1951 24 Versicherungsmonate erworben. Darüber hinaus erwarb der Kläger in der Zeit vom 1. Jänner 1979 bis 31. Dezember 1985 in Jugoslawien 84 Versicherungsmonate in der Versicherung der "vereinigter Landarbeiter", wobei beide Pa... mehr lesen...
Norm: ASGG §86
Rechtssatz: Spricht das Gericht einem Versicherten eine Leistung, deren Erbringung von einem früheren durch die Antragstellung bzw Eintritt des Versicherungsfalles ausgelösten Stichtag begehrt wird, ab einem späteren Zeitpunkt zu, zu dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, so ist der zuerkannte Teil der Entscheidung gegenüber dem Begehren ein minus und die Entscheidung verstößt nicht gegen § 405 ZPO. Daß der Umstand, daß e... mehr lesen...