Norm
ASGG §67 Abs1Rechtssatz
Die Einbeziehung eines neuen Versicherungsfalles der Berufskrankheit, der bislang nicht Gegenstand des vor dem Versicherungsträger durchgeführten Verfahrens war, in das gerichtliche Verfahren ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042066Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2012