Begründung: Die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit Errichtungserklärung vom 22. Juni 2006 von I***** F***** gegründet. Als einziger Gesellschafter scheint im Firmenbuch derzeit M***** F***** auf; die Stammeinlage ist zur Gänze eingezahlt. Der Sitz der Beklagten liegt im Sprengel des Landesgerichts Korneuburg. Der Kläger behauptet, einen einer voll eingezahlten Stammeinlage von 17.850 EUR entsprechenden Geschäftsanteil von M***** F***** erworben zu haben. Er beg... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 26. 11. 2007 beim Landesgericht Leoben eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei, die beklagte Partei zu verpflichten, die mit Schreiben vom 23. 11. 2007 vorgenommene Inanspruchnahme einer Bankgarantie zu widerrufen. Mit einstweiliger Verfügung vom 27. 11. 2007 hat das Landesgericht Leoben der beklagten Partei jede weitere Verfügung für die Bankgarantie verboten und der Ausstellerbank aufgetragen, den abgerufenen Betrag nicht auszuzahlen. Nach der vorb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus Ostdeutschland stammende Kläger ist seit 1983 in G***** (Thüringen) aufrecht gemeldet. Im Herbst 2005 war er arbeitslos. Damals wurde ihm bei einer Messe in seiner Heimat die Möglichkeit vermittelt, bei der Beklagten zu arbeiten. Schon damals wurde ihm mitgeteilt, dass er für die Quartierkosten vor Ort selbst aufkommen müsse. Am 12. 4. 2006 unterfertigte er einen Arbeitsvertrag mit der Beklagten, mit der er überdies noch vor Beginn des Arbeitsverhältniss... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage 10.300,59 EUR an Werklohn für diverse Leistungen, die die Beklagten in Auftrag gegeben haben. Infolge eines Unzuständigkeitseinwands des Zweitbeklagten wurde die Rechtssache gemäß § 261 Abs 6 ZPO vom ursprünglich angerufenen Bezirksgericht Mürzzuschlag an das Bezirksgericht Josefstadt überwiesen. Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage 10.300,59 EUR an Werklohn für diverse Leistungen, die die Beklagten in Auftrag gegeben haben... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist berechtigt. Eine Delegierung nach § 31 JN kommt nur in Betracht, wenn klare und überwiegende Zweckmäßigkeitsgründe dafür sprechen (Ballon in Fasching2 I § 31 JN Rz 6 f mwN). Die Delegierung ist zweckmäßig, wenn die Zuständigkeitsübertragung zu einer wesentlichen Verkürzung des Prozesses, einer Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit oder zu einer Koste... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Zahlung des Werklohnes für Bauleistungen in Linz und Umgebung. Zugleich mit der Klage beantragt sie, die Rechtssache an das Landesgericht Linz zu delegieren. Sämtliche Zeugen und die Rechtsvertreter wohnten in Linz. Die Bauarbeiten seien auf Baustellen in Linz und Umgebung ausgeführt worden. Die Bauleitung der Beklagten „wohne" in der näheren Umgebung. Aus diesen Gründen sei es zweckmäßig die Verhandlung vor dem Landesgericht Linz... mehr lesen...
Begründung: Der im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wohnhafte Kläger begehrt mit seiner am 4. 2. 2003 beim Landesgericht Leoben als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage die Bezahlung von offenem Gehalt, Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung aus einem mittlerweile beendeten Angestelltenverhältnis zur beklagten Partei. Zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichtes Leoben berief er sich darauf, dass sein Wohnort bei Beendigung des Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährigen Sivan Sarah, die wie ihre Mutter österreichische Staatsbürgerin ist, wurden zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 16. 4. 1999 gemäß §§ 3, 4 Z 1 und 18 UVG monatliche Unterhaltsvorschüsse von S 2.000,-- bis 31. 1. 2002 bewilligt. Mit Beschluss vom 31. 8. 2001 stellte das Erstgericht die Unterhaltsvorschüsse mit Ablauf des Monates Mai 2001 mit der
Begründung: ein, der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes befinde sich laut Angaben der Mutter... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährigen wurden zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 29. 6. 1998 Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 iVm § 6 Abs 2 UVG bis 31. 10. 2000 bewilligt. Sie befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter, absolviert jedoch derzeit ein Schuljahr an einer High School in den USA. Die Mutter informierte das Erstgericht über diesen Schulbesuch und teilte mit, das Schuljahr habe in den USA am 23. 8. 1999 begonnen und werde am 28. 5. 2000 enden. Die... mehr lesen...
Norm: ASGG §7JN §31 I
Rechtssatz: Der Zweck der durch die ASGGNov 1994 (BGBl 1994/624) geschaffenen Zuständigkeitsregelung des § 7 Abs 2 Z 4 ASGG war, vor allem im Interesse des Versicherten die Zufahrtswege und damit auch die Zureisekosten zu verkürzen beziehungsweise zu senken (1654 BlgNR 18 GP, 13). Da Delegierungen nur in Ausnahmefällen verfügt werden sollen, ist eine Delegierung nicht zweckmäßig, wenn nicht unbeeinflussbare Umstände, wie W... mehr lesen...
Norm: ASGG §7JN §31 VI
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsnorm des § 7 ASGG steht einer Delegierung nicht entgegen: sie schließt zwar die Gerichtsstände der JN aus, lässt aber § 31 JN unberührt. Entscheidungstexte 10 Nds 2/94 Entscheidungstext OGH 18.11.1994 10 Nds 2/94 10 Nc 20/20b Entscheidungstext OGH 07.09.2020 10 Nc 20/20b ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Jugoslawien. Die geschiedene Ehefrau des Klägers wohnt mit zwei Kindern in Dornbirn. Regelmäßig zu Weihnachten besucht der Kläger seine geschiedene Frau und die Kinder und bleibt zwischen einem und drei Monaten bei ihnen. Während der übrigen Zeit des Jahres hält er sich ausschließlich in Jugoslawien auf. Das Erstgericht sprach seine Unzuständigkeit aus und überwies die gegen den Bescheid vom 28.April 1988, womit die dem Kl... mehr lesen...
Norm: JN §66 BASGG §7BPGG §3 Abs1BPGG §3a Abs1
Rechtssatz: Auch im Rahmen des § 7 ASGG sind infolge Verweisung auf § 66 JN die dort angeführten Kriterien maßgeblich. Der gewöhnliche Aufenthalt wird durch die körperliche Anwesenheit bestimmt und setzt eine dauerhafte, nicht nur vorübergehende Beziehung zwischen einer Person und einem Aufenthalt voraus, die sich in einer bestimmten längeren Dauer und Beständigkeit des Aufenthaltes äußert und auch... mehr lesen...