RS OGH 1994/11/18 10NdS2/94, 10Nc20/20b

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Veröffentlicht am 18.11.1994
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Norm

ASGG §7
JN §31 VI

Rechtssatz

Die Zuständigkeitsnorm des § 7 ASGG steht einer Delegierung nicht entgegen: sie schließt zwar die Gerichtsstände der JN aus, lässt aber § 31 JN unberührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046279

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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