Norm: ASGG §38 Abs2ASGG §38 Abs4
Rechtssatz: Die Bindung des Gerichts, an das die Rechtsstreitigkeit überwiesen wurde, an den Ausspruch des überweisenden Gerichts über die sachliche Zuständigkeit schließt die Unzuständigkeitseinrede des noch nicht in das Verfahren einbezogenen Prozessgegners nicht aus. Entscheidungstexte 9 ObA 139/12z Entscheidungstext OGH 21.02.2013 9 ObA 139/12z ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 18.4.2006 bei der in Brunn am Gebirge ansässigen Beklagten als Sekretärin in der Geschäftsleitung zu einem Bruttogehalt von € 2.100,-- beschäftigt. Bei der Beklagten besteht ein Arbeiter-, aber kein Angestellten-Betriebsrat. Am 5.3.2008 sprach der Geschäftsführer die Kündigung der Klägerin aus. Mit ihrer am 12.3.2008 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingelangten Klage begehrte sie, die Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären. Sie habe an jene... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs4ArbVG §107ASGG §38 Abs2
Rechtssatz: "Die einwöchgie Frist der §§ 105 Abs 4, 107 ArbVG bleibt als verfahrenseinleitende Frist auch dann gewahrt, wenn die Klage beim örtlich unzuständigen Arbeits- und Sozialgericht rechtzeitig eingebracht wird und es nach Anhörung des Klägers zu einer Überweisung an ein nicht offenbar unzuständiges Gericht nach § 38 Abs 2 ASGG kommt." Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich für örtlich unzuständig und überwies die Klage gemäß § 38 Abs 2 ASGG an das örtlich offenbar nicht unzuständige Landesgericht (für ZRS) Graz als Arbeits- und Sozialgericht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss in Punkt 2) des angefochtenen Beschlusses und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. Der dagegen vom Kläger erhobene „außerordentliche" Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO j... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 C6ASGG §38 Abs2
Rechtssatz: Auch in Arbeitsrechtssachen ist die Bestätigung des über die örtliche Zuständigkeit ergangenen Überweisungsbeschlusses gemäß § 38 Abs 2 ASGG jedenfalls unanfechtbar. Entscheidungstexte 9 ObA 85/05y Entscheidungstext OGH 29.06.2005 9 ObA 85/05y European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 16. 4. 2002, AZ 10 ObS 100/02g und 10 ObS 106/02i, trug der Oberste Gerichtshof der klagenden Partei die Verbesserung ihrer Revisionsrekurse durch Nachbringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes auf. Innerhalb der gesetzten Verbesserungsfrist stellte die klagende Partei beim Obersten Gerichtshof den Antrag, ihr zum Zweck der Verbesserung die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes zu bewilligen. Rechtliche ... mehr lesen...
Norm: ZPO §65 Abs2ASGG §11a Abs1 Z4 litaASGG §38 Abs1ASGG §38 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem ASGG ist zur Entscheidung über einen Verfahrenshilfeantrag gemäß §65 Abs2 ZPO, §11a Abs1 Z4 lita ASGG der in erster Instanz zuständige Vorsitzende berufen. Falls ein Verfahrenshilfeantrag beim Obersten Gerichtshof eingebracht wird, hat dieser analog zu §38 Abs1 und 2 ASGG seine Unzuständigkeit auszusprechen und den Antrag an das Erstgericht zu ü... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 8. 1962 geborene Klägerin wurde am 23. 9. 1978 bei einem Arbeitsunfall im Bereich des Kopfes verletzt. Mit dem - unangefochten in Rechtskraft erwachsenen - Bescheid vom 9. 4. 1980 lehnte die beklagte Partei die Gewährung einer Rente aus Anlass des Arbeitsunfalls ab. In einem zu 35 Cgs 1/88 (= 35 Cgs 1/90) des Erstgerichts geführten Sozialgerichtsverfahren wurde die beklagte Partei verpflichtet, der Klägerin vom 15. 9. 1987 bis 21. 9. 1988 eine 20 %ige Verse... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Enns wies die Mahnklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Es hob über Antrag des Klägers die Zurückweisung der Klage auf und überwies die Rechtssache gemäß § 230a ZPO dem offenbar nicht unzuständigen Bezirksgericht Haag. Dieses erließ einen Zahlungsbefehl. Die beklagte Gesellschaft erhob einen Einspruch, in dem die örtliche Unzuständigkeit des Bezirksgerichts Haag nicht geltend gemacht wurde. In der folgenden Streitverhandlung vom 6. 11. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Versicherung eine Betriebs- und Rechtsschutzversicherung unter Zugrundelegung der Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB 1994) geschlossen. Nach Art 20 dieser Versicherungsbedingungen umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen im Verfahren vor österreichischen Gerichten als Arbeitsgerichte. Der Kläger hat mit der beklagten Versicherung eine ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit dem Vorbringen, die Vereinbarung, er solle als Reiseleiter in der Reisesaison 1991 an mehreren Reisen im Reisenunternehmen tätig sein und für jeden Tag S 700 erhalten, sei ungerechtfertigt gebrochen worden, von "B***** Mag.Johannes, Inh. der nicht prot Fa. L***** Reisebüro" den Ersatz seines Verdienstentganges von S 49.400 samt Zinsen. Nachdem sogleich auf Beklagtenseite geltend gemacht worden war, daß die "L*****-Reisebüro Mag.B***** Gesellscha... mehr lesen...
Norm: ASGG §38 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein ursprünglich als Arbeitsrechtssache eingeleiteter Prozeß an das allgemeine Zivilgericht überwiesen, dann sind von diesem die Sondervorschriften des ASGG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 530/92 Entscheidungstext OGH 29.04.1992 3 Ob 530/92 7 Ob 178/00b Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Begründung: Ein Schiedsgericht erkannte die Klägerin schuldig, der Beklagten S 1,155.594,70 samt Zinsen und die mit S 1,045.229 (darin enthalten S 19.839 Umsatzsteuer und S 827.000,-- Barauslagen) bestimmten Prozeßkosten zu bezahlen. Die Klägerin begehrte in ihrer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage den Ausspruch, daß dieser Schiedsspruch aufgehoben werde und unwirksam sei. Sie führt zur
Begründung: aus, ein Schiedsvertrag sei nicht wirksam zustandegekommen. Bei den im Kos... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aASGG §38 Abs2
Rechtssatz: Anders als im Falle einer Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO, vor der die beklagte Partei Gelegenheit hatte, zur Frage der Zuständigkeit Stellung zu nehmen, kann bei einer Überweisung nach § 230a ZPO die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit auch darauf gestützt werden, das zuerst angerufene Gericht sei zuständig; das Gericht ist insoweit nicht an den Beschluss des überweisenden Gerichtes gebunden. ... mehr lesen...
Norm: ASGG §38 Abs2JN §44JN §46
Rechtssatz: Wird die Überweisung an ein anderes Gericht ausgesprochen, liegt darin ein das andere Gericht bindender Beschluss. Andernfalls wären derartige Überweisungen sinnlos. Ebenso, wie im Fall der Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO oder nach § 474 Abs 1 ZPO das Gericht, dem überwiesen wurde, seine Unzuständigkeit nicht mit der
Begründung: aussprechen kann, das überweisende Gericht sei zuständig, ist daher auch ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3ArbGerG §5ASGG §38 Abs2ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Die Prozeßüberweisung gemäß § 261 Abs 6 ZPO ist für den Beklagten ebenso wie für das Gericht, an das die Sache überwiesen wurde, insoweit bindend, als sie zwar grundsätzlich weder eine neuerliche Unzuständigkeitseinrede des Beklagten noch eine neuerliche amtswegige Zuständigkeitsprüfung durch das Gericht ausschließt, diese beiden Möglichkeiten aber dahin beschränkt, daß ein aberma... mehr lesen...