RS OGH 2013/2/21 9ObA139/12z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2013
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Norm

ASGG §38 Abs2
ASGG §38 Abs4

Rechtssatz

Die Bindung des Gerichts, an das die Rechtsstreitigkeit überwiesen wurde, an den Ausspruch des überweisenden Gerichts über die sachliche Zuständigkeit schließt die Unzuständigkeitseinrede des noch nicht in das Verfahren einbezogenen Prozessgegners nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128625

Im RIS seit

24.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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