Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 17.Februar 1971 beschäftigt. Zuletzt war sie in der Filiale der Beklagten in Wien 12., Kastanienallee, allein als Filialleiterin tätig. Am 10. Februar 1984 wurde sie entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie S 182.079,68 brutto sA und S 494 netto sA. Ihre Entlassung sei überraschend und unbegründet erfolgt; soweit sie das Geschäftslokal vorzeitig verlassen habe, habe sie Zustellungen durchgeführt. Es habe keine Anordnung ... mehr lesen...
Norm: ASGG §101 Abs2
Rechtssatz: Liegt das Datum der angefochtenen Entscheidung vor dem 01.01.1987, sind für die Rechtsmittelzulässigkeit und die Anfechtungsgründe die bis 31.12.1986 hiefür geltenden Vorschriften maßgebend. Auch Neuerungen sind daher ein Rechtsmittelgrund im weiteren Sinn des § 101 Abs 2 ASGG; sie sind in der Berufung weiterhin zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 207/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes schon deshalb zulässig, weil hier kein Fall des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG vorliegt, sondern ein solcher des § 46 Abs 2 Z 2 ASGG. Das Erstgericht sprach dem Erstkläger S 36.884,65 sA und der Zweitklägerin S 33.962,38 zu. In ihrer Berufung beantragte die Beklagte, die Klagebegehren zur Gänze abzuweisen. Ungeachtet des Umstandes, daß das Erstgericht bei seiner En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 18.März 1976 bis 22.Februar 1981 als Kraftfahrer beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Anwendung. Als Entgelt war ein kollektivvertraglicher Stundenlohn und ein Kilometergeld von S 0,70 pro Kilometer, ein Grenzgeld von S 100, Be- und Entladegebühren von S 300, ein Tourengeld von S 300 und ein Nachtgeld von S 150 vereinbart. Mit der vorliegenden Klage begehrt der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Dem Berufungsgericht ist insbesondere darin beizupflichten, daß die anwaltlich vertretene Klägerin im Verfahren erster Instanz die Ungültigkeit der Wahl des Leo P*** zum Obmann der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.4.1986 bei der Beklagten angestellt. Die Streitteile hatten eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei habe das Dienstverhältnis am 20.5.1986 (mit sofortiger Wirkung) gekündigt, obwohl eine Kündigung nur zum 30.9.1986 hätte erfolgen können. Sie begehrt an Kündigungsentschädigung (einschließlich anteiliger Sonderzahlungen) und Urlaubsabfindung S 49.177,60 brutto sA. Die beklagte Partei beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom Oktober 1981 bis zur einvernehmlichen Auflösung seines Dienstverhältnisses am 30.6.1984 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Er begehrt von der beklagten Partei Zahlung der ihm vereinbarungsgemäß zu ersetzenden Spesen (Kilometergeld, Telefonspesen, kapitalisierte Stufenzinsen sowie diverse kleinere Spesen) in Höhe von S 100.017,80 abzüglich einer Teilzahlung von S 20.000,-- sohin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach § 101 Abs. 2 ASGG sind für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln und die
Gründe: , die mit ihnen geltend gemacht werden können, die bis 31. Dezember 1986 hiefür geltenden Vorschriften maßgebend, wenn das Datum der Entscheidung vor dem 1. Jänner 1987 liegt. Weil die Berufung nach dem noch anzuwendenden § 400 Abs. 2 ASVG nur aus einem der in dessen Z 1 bis 4 genannten
Gründe: zulässig war, hätte der Kläger seine Berufung nicht (auch) auf den unzulässigen Berufung... mehr lesen...
Norm: ASGG §101 Abs2
Rechtssatz: War für die Berufung noch § 400 Abs 2 ASVG anzuwenden, kann der Berufungswerber seine Berufung nicht (auch) auf den unzulässigen Berufungsgrund der unrichtigen Tatsachenfeststellung stützen, das Berufungsgericht diesen unzulässigen Berufungsgrund nicht inhaltlich behandeln; auf den unzulässigen Revisionsgrund der unrichtigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung ist nicht näher einzugehen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. September 1927 geborene Kläger war seit 28. April 1948 bei der G*** B*** & Co AG und nach deren Fusionierung mit der Beklagten ab 1. Jänner 1975 bei dieser ohne Unterbrechung als Angestellter beschäftigt. Von 1974 bis Ende 1977 war er stellvertretender Abteilungsleiter im Personalbüro sowie leitender Sicherheitstechniker und Leiter der Abteilung Arbeitssicherung. Ab 1. Jänner 1978 war er Abteilungsleiter der Personalabteilung für Angestellte. Da... mehr lesen...
Norm: ASGG §101 Abs2
Rechtssatz: Der die Voraussetzungen des § 101 Abs 2 ASGG nicht erfüllende Neuverhandlungsgrundsatz des § 25 Abs 1 Z 3 ASGG ist nach dem 01.01.1987 vom Berufungsgericht selbst dann nicht mehr anzuwenden, wenn das Datum der erstgerichtlichen Entscheidung vor dem 01.01.1987 lag. Das Berufungsgericht ist daher weder zu einer Beweiswiederholung verpflichtet, noch können Mängel des Verfahrens erster Instanz entgegen der vormalige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Marktgemeinde wollte 1986 beim "Neulengbacher Kultursommer" das Schauspiel "Der Ritter vom Mirakel" von Lope de Vega unter der Leitung des Regisseurs und Schauspielers Wilfried B*** zur Aufführung bringen. Wilfried B*** trat an die beiden Kläger heran, in diesem Stück zwei Rollen ("Filiberto" und "Tristan") zu übernehmen. Die Kläger sagten zu, doch kam es schließlich infolge von Zerwürfnissen zwischen der beklagten Partei und Wilfried B*** nicht z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Nach § 99 Z 1 ASGG hat das Arbeitsgerichtsgesetz seine Wirksamkeit mit 1. Jänner 1987 verloren. Auch wenn das Kreisgericht Wels als seinerzeit zuständiges Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten noch am 28. November 1986 formell eine Neuverhandlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 ArbGG beschlossen hat, war das Oberlandesgeri... mehr lesen...
Norm: ASGG §101 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn das vor dem 01.01.1987 zuständige Berufungsgericht noch formell eine Neuverhandlung gemäß § 25 Abs 1 Z 3 ArbGerG beschlossen hat, war das nach dem 01.01.1987 zuständige Berufungsgericht, an welches die Arbeitsrechtssache gemäß § 101 Abs 1 Z 3 ASGG überwiesen wurde, an diesen Beschluß nicht gebunden, da der die Voraussetzungen des § 101 Abs 2 ASGG nicht erfüllende Neuverhandlungsgrundsatz des § 25 Abs 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.Oktober 1971 im Betrieb des Beklagten beschäftigt. Im Spätherbst 1982 erhob die Klägerin gegen den Beklagten die Scheidungsklage. Im Mai 1986 wurde die Ehe der Streitteile geschieden. Hiebei schlossen sie einen Vergleich über die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ab. Den Abfertigungsanspruch der Klägerin nahmen sie aus. Die Klägerin begehrt vom Beklagten 30.332 S brutto als Abfertigung aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ... mehr lesen...
Norm: ASGG §101 Abs2
Rechtssatz: § 101 Abs 2 ASGG stellt für das anwendbare Verfahrensrecht nur hinsichtlich der Zulässigkeit von Rechtsmitteln und der mit ihnen geltend gemachten
Gründe: auf das Datum der angefochtenen Entscheidung ab. Im übrigen gelten die neuen Verfahrensbestimmungen ab 01.01.1987 auch für anhängige Verfahren (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 35/87 Entscheidun... mehr lesen...