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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
§ 10 Abs 1 AlVG regelt Fälle unzureichender Arbeitswilligkeit als Grundlage eines zeitlich befristeten Ausschlusses vom Bezug des Arbeitslosengeldes und betrifft daher eine Anspruchsvoraussetzung, auf die es für den Bezug der Sondernotstandshilfe nach § 39 Abs 1 Z 3 AlVG nicht ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080095.X02Im RIS seit
18.10.2001