RS Vwgh 1996/7/2 95/08/0095

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Veröffentlicht am 02.07.1996
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §39 Abs1 Z3;

Rechtssatz

§ 10 Abs 1 AlVG regelt Fälle unzureichender Arbeitswilligkeit als Grundlage eines zeitlich befristeten Ausschlusses vom Bezug des Arbeitslosengeldes und betrifft daher eine Anspruchsvoraussetzung, auf die es für den Bezug der Sondernotstandshilfe nach § 39 Abs 1 Z 3 AlVG nicht ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080095.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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