RS Vwgh 1992/3/11 90/13/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1992
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39 Abs1;
EStG 1972 §3 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Transferleistungen an alleinstehende Mütter werden in § 39 Abs 1 AlVG ausdrücklich als "Notstandshilfe" bezeichnet.

§ 3 Z 4 EStG 1972 bedient sich iSd mit dieser Gesetzesbestimmung verfolgten Zweckes der Begriffe des Sozialrechtes. Der sowohl im ersten als auch im zweiten Satz des § 3 Z 4 EStG 1972 gebrauchte Begriff der Notstandshilfe ist dabei nach dem aus der Einheit der Rechtsordnung zu folgernden Grundsatz der Einheit der Rechtssprache (Hinweis E VS 13.3.1980, 1786/77, VwSlg 5463 F/1980) iSd AlVG auszulegen. Keineswegs kommt es somit zu einer (bloß) analogen Anwendung der Bestimmungen über die Notstandshilfe auf die "Sondernotstandshilfe".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130131.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten