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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §39 Abs1;Rechtssatz
Die Transferleistungen an alleinstehende Mütter werden in § 39 Abs 1 AlVG ausdrücklich als "Notstandshilfe" bezeichnet.
§ 3 Z 4 EStG 1972 bedient sich iSd mit dieser Gesetzesbestimmung verfolgten Zweckes der Begriffe des Sozialrechtes. Der sowohl im ersten als auch im zweiten Satz des § 3 Z 4 EStG 1972 gebrauchte Begriff der Notstandshilfe ist dabei nach dem aus der Einheit der Rechtsordnung zu folgernden Grundsatz der Einheit der Rechtssprache (Hinweis E VS 13.3.1980, 1786/77, VwSlg 5463 F/1980) iSd AlVG auszulegen. Keineswegs kommt es somit zu einer (bloß) analogen Anwendung der Bestimmungen über die Notstandshilfe auf die "Sondernotstandshilfe".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130131.X02Im RIS seit
18.10.2001