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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §39 Abs1 idF 1992/416;Rechtssatz
Die Überprüfung, ob die Unterbringungsmöglichkeit iSd § 39 AlVG "geeignet" ist, hat gem § 39 Abs 1 Z 2 AlVG in bezug auf das konkrete Kind (arg.: für dieses Kind) und die Einrichtung zu erfolgen. Bei Beurteilung der Eignung für das Kind ist daher auch die physische und psychische Konstellation des betreffenden Kindes grundsätzlich beachtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080095.X01Im RIS seit
18.10.2001