Die Beschwerdeführerin beantragte jeweils am 31. Oktober 1995, 29. Oktober 1996, 27. Oktober 1997 und 4. November 1998 mit dem ausgegebenen bundeseinheitlich aufgelegten Formblatt die Gewährung von Notstandshilfe. In den jeweiligen Anträgen verneinte sie die Fragen nach einer Beschäftigung und nach einem Einkommen. Ihren Anträgen wurde jeweils für die Dauer von 364 Tagen stattgegeben. Am 13. Dezember 1999 beantragte sie wiederum die Gewährung von Notstandshilfe. Im Zuge dies... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs3;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei Verwirklichung eines Tatbestandes des § 25 Abs. 1 AlVG ist die Verpflichtung zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen gegenüber dem Empfänger der Leistung auszusprechen, während nach § 25 Abs. 3 AlVG diese Verpflichtung gegenüber d... mehr lesen...
Der früher unselbstständig tätig gewesene Beschwerdeführer eröffnete am 1. Juli 1995 in O. einen Gastgewerbebetrieb. Am 10. August 1995 meldete er an die oberösterreichische Gebietskrankenkasse, dass Frau Brigitte R. bei ihm ab 7. August 1995 gegen einen Monatslohn von S 3.120,-- durchschnittlich an drei Tagen bzw. 9 Stunden in der Woche als Zimmermädchen beschäftigt sei. Zum Zwecke der Vorlage an das Arbeitsmarktservice R. (AMS) stellte der Beschwerdeführer am selben Tag auch ei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs 3 AlVG kann eine dritte Person zum Ersatz verpflichtet werden, wenn sie "eine ihr nach diesem Bundesgesetz obliegende Anzeige vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit unterlassen oder falsche Angaben gemacht und hiedurch einen unberechtigten Bezug verursacht hat". Dem Tatbestandsmerkmal de... mehr lesen...
Mit Wirksamkeit vom 17. Februar 1994 beantragte JA (im Folgenden: A) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice St. Pölten die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Dem Leistungsakt ist eine mit 3. März 1994 datierte "Arbeitsbescheinigung gemäß § 46 Abs. 3 AlVG" angeschlossen. Diese Arbeitsbescheinigung trägt die Firmenstampiglie "A Laborbedarfs Ges.m.b.H." (im Folgenden: A-GesmbH) sowie den Beisatz "i.A. K" (im Folgenden: K). Der Aussteller dieser Arbeitsbestätigung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs3;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Das Verhältnis der Bestimmung des § 25 Abs. 1 zu jener des § 25 Abs. 3 AlVG ist dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwirklichung der Tatbestände des § 25 Abs. 1 AlVG die Verpflichtung zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen (gegenüber ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs3;AVG §58 Abs2;AVG §60;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Eine positive Gebrauchnahme vom Ermessen nach § 25 Abs. 3 AlVG kommt - abgesehen von den übrigen Voraussetzungen - nur dann als im Sinne des Gesetzes gelegen in Betracht, wenn entweder ei... mehr lesen...
Ursula W. bezog aufgrund eines beim Arbeitsamt Braunau gestellten Antrages ab dem 21. Dezember 1992 Notstandshilfe. Am 29. Juni 1993 erstattete sie die "Veränderungsmeldung", sie sei seit 1. Juni 1993 geringfügig beschäftigt. Am 20. August 1993 langte beim Arbeitsamt Braunau eine "Arbeitsbescheinigung (gemäß § 46 Abs. 3 AlVG für Zwecke der Arbeitslosenversicherung)" ein. Darin war angegeben, Ursula W. sei beim Beschwerdeführer seit 1. Juni 1993 als Küchenhilfe beschäftigt un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs3;AlVG 1977 §38;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde hat von ihrem Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht, wenn sie eine dritte Person wegen "falscher Angaben" vorrangig zum Ersatz einer Leistung (hier: Notstandshilfe) heranzog, die der Leistungsbezieherin nach den... mehr lesen...
Am 7. Februar 1996 stellte die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Braunau im Zuge eines Datenabgleichs mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger fest, dass die im Bezug des Arbeitslosengeldes stehende Leistungsempfängerin Erna S. am 22. Jänner 1996 von der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin zur Sozialversicherung angemeldet worden sei. Am 15. Februar 1996 teilte die regionale Geschäftsstelle der Leistungsbezieherin mit, es sei ein Umstand bek... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs3;AlVG 1977 §44;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: § 25 Abs 3 AlVG stimmt wörtlich mit § 25 Abs 2 AlVG in der Fassung vor der Novelle BGBl Nr 1993/502 überein. Im Erkenntnis vom 28.6.1994, 93/08/0197, hat der Verwaltungsgerichtshof dazu ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Ersatzpfli... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin stand ab 1. September 1975 als Vertragsbedienstete in einem Dienstverhältnis zum Bund. Dieses Dienstverhältnis wurde vom Arbeitgeber mit Schreiben vom 12. März 1981 mit Wirkung zum 30. Juni 1981 gekündigt. Die Beschwerdeführerin focht diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht Wien an. Mit rechtskräftigem Urteil vom 7. Oktober 1986 wurd... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste (Wien) vom 2. Mai 1990 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 7. Mai 1990) wurde die ihm gemäß § 23 Abs. 1 lit. a AlVG als Pensionsvorschuß gewährte Notstandshilfe für die Zeit vom 14. Februar 1990 bis 28. Februar 1990 widerrufen und der dadurch entstandene Überbezug in der Höhe von S 3.318,-- zum Rückersatz vorgeschrieben. Danach heißt es im Spruch: dieses Bescheides: "Sofern Sie im laufenden Leistungsbezug stehen sollten, wird dieser Üb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992080196.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs3;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §56 Abs2;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Vollstreckung einer Rückersatzverpflichtung nach § 25 Abs 3 AlVG ist nicht untrennbar mit einem Ausspruch dieser Verpflichtung verbunden. Der erstinstanzliche Bescheid ist daher nicht deshalb rechtswidr... mehr lesen...