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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Die Frage der Vollstreckung einer Rückersatzverpflichtung nach § 25 Abs 3 AlVG ist nicht untrennbar mit einem Ausspruch dieser Verpflichtung verbunden. Der erstinstanzliche Bescheid ist daher nicht deshalb rechtswidrig, weil schon vor seiner Erlassung (und damit seiner Wirksamkeit nach § 56 Abs 2 AlVG) der Rückersatzbetrag von früheren Leistungen einbehalten worden ist.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080114.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2012