B e g r ü n d u n g : I. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) römisch eins. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) Mit Antrag gem § 8a KartG 1988 vom 2. 7. 2002 begehrte eine Mitbewerberin der dortigen Antragsgegnerin - letztere ist mit der Antragsgegnerin im vorliegenden Kartellverfahren identisch - die Feststellung, dass ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und ein Vereinbarungs- bzw Verhaltenskartell vorliege. Das... mehr lesen...
Norm: ZPO §69
Rechtssatz: Die Verhängung einer Mutwillensstrafe und die Verpflichtung zur Rückzahlung der Gerichtsgebühr in der doppelten Höhe setzt das Erschleichen der Verfahrenshilfe durch unrichtige Angaben im Vermögensbekenntnis voraus. Unrichtige Angaben zum Anspruchsgrund genügen nicht. Entscheidungstexte 13 R 31/05g Entscheidungstext OLG Wien 24.03.2005 13 R 31/05g ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der ErstBf. Okechukwiw Ezeh und der ZweitBf. Lawrence Connors waren wegen verschiedener Gewaltdelikte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Während der Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe wurden gegen beide Bf. Disziplinarverfahren eingeleitet. Dem ErstBf. wurde vorgeworfen, er habe seine Bewährungshelferin in einer Besprechung mit dem Tode bedroht. Der ZweitBf. wurde beschuldigt, er habe während des Trainings auf dem Sportplatz der Strafanstalt einen Z... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Im Herbst 1995 führte die Steuerbehörde Stockholm eine Prüfung des Taxiunternehmens des Bf. durch, bei der gewisse Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Aufgrund der Ergebnisse dieser Überprüfung wurde der Umsatz des Unternehmens nach oben korrigiert, woraus höhere Steuerpflichten des Bf. resultierten. Mit Entscheidung vom 22. bzw. 27.12.1995 wurden die vom Bf. zu entrichtenden Steuern und Abgaben nach oben revidiert. Da die Finanzbehörde die Steuererkläru... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1.) Der ErstBf. Okechukwiw Ezeh war 1991 wegen mehrerer Gewaltdelikte zu drei gleichzeitig zu verbüßenden Freiheitsstrafen verurteilt worden, deren längste zwölf Jahre betrug. Am 14.10.1996 traf er seine Bewährungshelferin in einem Besprechungszimmer der Strafanstalt. Diese behauptete danach, der Bf. habe sie während dieses Treffens mit dem Tode bedroht. Aufgrund dieser Anschuldigung wurde für den 15.10.1996 eine Verhandlung vor dem Direktor der Strafanstal... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: A.) Das Verfahren zwischen dem Bf. und der C-Bank: Am 27.6.1988 brachte die C-Bank gegen den Bf. eine Klage auf Bezahlung von ATS 8.497,-- ein, nachdem dieser sein Konto aufgelöst hatte und der Bank noch diesen Betrag schuldete. Am 18.7.1988 erließ das BG Hietzing einen Zahlungsbefehl gegen den Bf. Der Bf. erhob durch seinen Rechtsanwalt K. dagegen Einspruch. Am 15.11.1988 fand die erste Streitverhandlung statt. Am 20.1.1989 wurde das Gericht informiert, das... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a2MRK Art6 Abs3 lita IV1MRK Art6 Abs3 litb IV2ZPO §69ZPO §220
Rechtssatz: Die Verhängung einer Mutwillensstrafe wegen Erschleichung der Verfahrenshilfe in Höhe von ATS 30.000,- ohne Abhaltung einer Verhandlung und ohne Anhörung des Betroffenen verletzt Art 6 Abs 1 MRK iVm Art 6 Abs 3 lit a bzw iVm Art 6 Abs 3 lit b MRK. Entscheidungstexte Bsw 27783/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 16.6.1994 war der Bf. mit seinem PKW in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der von den Sicherheitsbeamten informierte zuständige Staatsanwalt ordnete die Beschlagnahme des Führerscheins an, da vermutet wurde, der Bf. hätte mehr als die erlaubten 0.8g Alkohol pro Liter Blut. Der Führerschein wurde dem Bf. am 23.6.1994 zurückgegeben. Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. behauptet, die sofortige Beschlagnahme seines Führe... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war Kandidat der UDF (Union pour la démocratie française) für die Parlamentswahlen 1993 und wurde gewählt. Er stellte einen Antrag auf Rückerstattung der Aufwendungen für die Wahlwerbung. Die Comission nationale des comptes de campagne et des financements politiques (im folgenden: CN) wies den Antrag ab: Die Berechnung der Aufwendungen wäre ungenau und unrichtig gewesen. Bei korrekter Berechnung würden diese die festgelegte Höchstgrenze um ein Vielfa... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. sind Erben von L., ihres 1985 verstorbenen Gatten bzw. Vaters. Die Finanzbehörde setzte die Witwe davon in Kenntnis, dass gegen L. ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden war. Von ihrem Recht, die Erbschaft auszuschlagen, machten die Bf. keinen Gebrauch. 1990 wurde L. wegen Steuerhinterziehung verurteilt und den Bf. die Rückzahlung der Steuerschuld und die Zahlung einer Geldstrafe aufgetragen. Gegen diese Entscheidung erhoben die B... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1bMRK Art6 VI2MRK Art77.ZPMRK Art4ZPO §69ZPO §220
Rechtssatz: Die Frage der Anwendbarkeit von Art 6 MRK im Bereich „strafrechtliche Anklage" ist anhand von drei Kriterien zu prüfen: Feststellung, ob der Gesetzestext, der die Zuwiderhandlung definiert, nach dem Rechtssystem des belangten Staates dem Strafrecht zugehört; Ermittlung der wahren Natur der fraglichen Zuwiderhandlung; Natur und Schwere der angedrohten Sanktion. ... mehr lesen...