RS OGH 1971/3/23 4Ob514/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1971
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Norm

ZPO §557

Rechtssatz

Keine Verletzung der Eventualmaxime, wenn das Klagebegehren nicht auf Grund der Einwendungen des Beklagten, sondern deshalb abgewiesen wird, weil auf Grund der Parteienaussage des Klägers selbst Umstände festgestellt wurden, die Bedenken gegen den Anspruch aufkommen ließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0044722

Dokumentnummer

JJR_19710323_OGH0002_0040OB00514_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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