Norm
ZPO §557Rechtssatz
Keine Verletzung der Eventualmaxime, wenn das Klagebegehren nicht auf Grund der Einwendungen des Beklagten, sondern deshalb abgewiesen wird, weil auf Grund der Parteienaussage des Klägers selbst Umstände festgestellt wurden, die Bedenken gegen den Anspruch aufkommen ließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0044722Dokumentnummer
JJR_19710323_OGH0002_0040OB00514_7100000_002