Norm
WG Art20Rechtssatz
Auch für den Umstand, daß ein Nachindossament gemäß Art 20 WG bzw Blankobegebung des präjudizierten Wechsels vorliegt, gilt im Wechselmandatsverfahren die Eventualmaxime; dieser hervorgekommene, aber nicht rechtzeitig eingewendete Umstand darf bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden (Mehrheitsbeschluß wegen Abweichens von SZ 36/2).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0044715Dokumentnummer
JJR_19681015_OGH0002_0080OB00243_6800000_001