Norm
ZPO §514 BRechtssatz
Keine Rekurslegitimation des Beklagten gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem die vom Erstgericht ausgesprochene Zurückweisung der Wechselklage aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung über den Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages aufgetragen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0043911Dokumentnummer
JJR_19650309_OGH0002_0040OB00516_6500000_001