Begründung: Zu 1.: Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN ***** und FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** AG mit der aufnehmenden G***** AG wurde diese gemäß § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Bezeichnung der Nebenintervenientin war daher in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen (v... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) begehrte im Verfahren 24 Cg 119/03m des Landesgerichtes Klagenfurt von der Wiederaufnahmsbeklagten (in der Folge nur: beklagte Partei) die Rückzahlung des an deren Rechtsvorgänger für die Errichtung eines Wintergartens geleisteten Werklohnes. Er vertrat in diesem Prozess den Standpunkt, das Werk weise wesentliche und unbehebbare Mängel auf, weshalb er aus dem Titel der Gewährleistung zur Wandlung berechtigt sei. Das Lan... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin war Lebensgefährtin des am 23. 7. 1995 verstorbenen Erblassers Karl W*****. Die Wiederaufnahmsbeklagten sind uneheliche Töchter des Verstorbenen und hatten am 29. 9. 1995 bedingte Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes zu je einem Drittel des Nachlasses abgegeben. Am selben Tag hatte auch die Wiederaufnahmsklägerin unter Berufung auf ein vom Verstorbenen vor drei Zeugen am 6. 6. 1995 unterfertigtes fremdhändiges Testament eine bedingte Erbserkl... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber wendet sich gegen die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, dass selbst ein bloßer Verdacht einer unrichtigen Aussage für die Verwirklichung eines Wiederaufnahmsgrundes nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO auch bei abstrakter Prüfung nicht genüge. Die Vorinstanzen hätten unzulässigerweise vorweg die Beweise gewürdigt, wenn sie die Auffassung vertraten, dass die vorgelegte Urkunde bzw die "Aussage des Zustellers" nicht geeignet sei, eine wesentliche Änderung d... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Arbeits- und Sozialgericht vom 18. 11. 1998, GZ 32 Cgs 299/93i-75, wurde im zweiten Rechtsgang das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Versehrtenrente für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 20. 7. 1981 ab 1. 1. 1991 abgewiesen. Der vom Kläger erhobenen Berufung wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 21. 4. 1999, 7 Rs 42/99x, nicht Folge gegeben. Der gegen diese Entscheidung erhobenen Revision gab der Oberste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen der Klägerin wurde im Laufe dieses Verfahrens der Konkurs eröffnet, der mit Beschluss vom 9. 10. 1996 mangels Deckung der Verfahrenskosten gemäß § 166 Abs 2 KO aufgehoben wurde (ON 25). Die jederzeit von Amts wegen zu prüfende (ecolex 1992, 419 u. a.) Parteifähigkeit der Klägerin ist zu bejahen, weil sich aus dem vom Obersten Gerichtshof beigeschafften Firmenbuchauszug ergibt, dass die Gesells... mehr lesen...
Begründung: Oskar W*****, der Vater der Klägerin und geschiedene Ehemann der Beklagten ist aufgrund eines vor dem Landesgericht Salzburg am 29. 11. 1971 geschlossenen (Scheidungs-)Vergleiches verpflichtet, der Beklagten ab 1. 12. 1971 einen monatlichen Unterhalt von wertgesichert 3.500,-- S zu zahlen. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 28. 8. 1992 wurde der Beklagten aufgrund dieses Vergleiches zur Hereinbringung eines behaupteten Unterhaltsrückstand... mehr lesen...
Begründung: Im (Haupt)Verfahren AZ C 605/91s des Erstgerichtes wurde mit Urteil vom 16.Dezember 1991 das Begehren des Klägers gegenüber der Beklagten auf Zahlung (eines Benützungsentgelts) von 15.992,22 S sA, auf Herausgabe verschiedener Möbel, in eventu auf Zahlung von 55.992,22 S, abgewiesen, weil keine Feststellungen darüber getroffen werden konnten, von wem die Möbel tatsächlich bezahlt wurden. Das Kreisgericht Ried im Innkreis als Berufungsgericht änderte mit seinem Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Überprüfung hinsichtlich des Vorhandenseins eines Wiederaufnahmsgrundes hat gemäß § 538 Abs 1 ZPO von Amts wegen zu erfolgen und sich auch darauf zu erstrecken, ob das neue Beweisthema überhaupt in einem rechtlich beachtlichen Zusammenhang mit dem wiederaufzunehmenden Verfahren steht (E 3 zu § 538 ZPO MGA14). Ist die mangelnde Eignung des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes ohne Durchführung eines förmlichen Bewe... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagte (Klägerin im Hauptprozeß) war bei der Wiederaufnahmsklägerin (Beklagte im Hauptprozeß) über 37 Jahre als Angestellte beschäftigt. Seit November 1974 war sie selbständig vertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Mitgeschäftsführer war C***** H*****. Die Wiederaufnahmsbeklagte wurde am 8. November 1989 entlassen. Sie begehrte mit der Behauptung, zu Unrecht entlassen worden zu sein, im Verfahren 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt als Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. März 1971 fuhr der Kläger mit seinem PKW von Dornbirn in Richtung Bregenz. Als er im Ortsgebiet von Lauterach sein Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten mußte, fuhr der Erstbeklagten von hinten auf den stehenden PKW des Klägers auf. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen PKWs. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an dem Unfall ist nicht mehr strittig. Der Kläger forderte an Schadenersatz S 140.089,20 s.A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu C 185/75 des Erstgerichtes begehrte der Kläger, Anton P*** als seinen Vater festzustellen. Da das Verfahren ergab, daß die Mutter des Klägers innerhalb der gsetzlichen Vermutungsfrist außer mit Anton P*** auch mit dem nunmehrigen Beklagten und mit Willi O*** Geschlechtsverkehr gehabt hatte, wurden hinsichtlich dieser drei Männer serologische Sachverständigengutachten eingeholt. Nach diesen Gutachten war Willi O*** von der Vaterschaft ausgeschlossen. Anton P... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS. Graz vom 15. 12. 1964, ist der am 12. 4. 1964 verstorbene Arno D. als Vater des von Gertraud W. am 16. 5. 1963 außer der Ehe geborenen Erwin Josef W. festgestellt worden, da als erwiesen angenommen wurde, daß Arno D. in der Nacht vom 15. auf den 16. August 1962 der Gertraud W. beigewohnt habe. Die Berufung gegen dieses Urteil ist noch nicht erledigt, da das Berufungsverfahren auf Grund der vorliegenden Wiederaufnahmsklage gemäß § 545 (1) ZPO. u... mehr lesen...
Die Wiederaufnahmsbeklagten haben die Wiederaufnahmskläger im Vorprozeß 7 C ./47 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen G. auf Herausgabe einer Badezimmereinrichtung geklagt. Der Klage wurde rechtskräftig stattgegeben. Die Wiederaufnahmskläger behaupten nun, ein neues Beweismittel aufgefunden zu haben, nämlich die Zeugenaussage ihrer gemeinsamen Verwandten, Frau Helene Z., die bestätigen könne, daß der verstorbene Erstbeklagte ihr mitgeteilt habe, daß er die Badezimmereinrichtung ... mehr lesen...