Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmeklage gegen das zu 1 R 341/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. In Bezug auf einen der Richter des Rechtsmittelsenats bestehe der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Dieser Richter übe anwaltliche Tätigkeit aus, wobei er die Infrastruktur des Gerichts nutze. Insbesondere sei er zweimal für Privatpersonen bei der Rechtsvertreterin des Wiederaufnahmeklägers eingeschritten und habe ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmsklage gegen das zu 1 R 31/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. Als Wiederaufnahmsgrund machte er geltend, dass in Bezug auf einen Richter des Rechtsmittelsenats der Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diese Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung gemäß ungeeignet zurück. In seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Parteienbezeichnung der Klägerin war aufgrund einer Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung dem Firmenbuchstand (FN *****) entsprechend zu berichtigen. 2. Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, die Beklagten sind darin mit ihrem Textilhandelsunternehmen seit vielen Jahren Bestandnehmer. Gegenstand des wiederaufzunehmenden Verfahrens war der Anspruch der damaligen klagenden Parteien und nunmehrigen Wiederaufnahmsbeklagt... mehr lesen...
Begründung: Die Beschlüsse des Rekursgerichts, mit denen den Rekursen des Beklagten gegen vom Erstgericht verhängte Ordnungsstrafen nicht Folge gegeben worden war, sind in Rechtskraft erwachsen. Der Beklagte erhob dagegen beim Rekursgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Rekursverfahrens - hilfsweise eine „Nichtigkeitsbeschwerde" wegen „absoluter Nichtigkeit des Verfahrens" - mit denen er - wegen einer behaupteten Befangenheit des Erstrichters - begehrte, die Entscheidungen des... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellte im Hinblick auf § 532 ZPO beim Berufungsgericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und erhob im Falle der antragsgemäßen Bewilligung eine Wiederaufnahmsklage hinsichtlich des genannten Berufungsverfahrens. Die Klägerin stellte im Hinblick auf Paragraph 532, ZPO beim Berufungsgericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und erhob im Falle der antragsgemäßen Bewilligung eine Wiederaufnahmsklage hinsichtlich des genannten Berufu... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wurde der Antragsteller mit Beschluss des Bezirksgerichtes Gmunden vom 2. 3. 1998, GZ 1 F 93/94p-165 zu einer Ausgleichszahlung von S 2,100.000,-- (= EUR 152.612,95) verpflichtet. Den dagegen erhobenen Rekurs gab das Landesgericht Wels mit Beschluss vom 31. 3. 1999, GZ 21 R 61/99s, 62/99p, 130/99p-188 in der Hauptsache nicht Folge. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antrags... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin vermag keinen erheblichen Mangel des Berufungsverfahrens aufzuzeigen, sondern macht inhaltlich eine Beweisrüge geltend. Gemäß § 535 ZPO ist ein im Wiederaufnahmeverfahren oder wiederaufgenommenen Verfahren ergehendes Urteil des Berufungsgerichtes über eine bei ihm unmittelbar eingebrachte Wiederaufnahmeklage nur mit Revision bekämpfbar. Der Revisionswerber ist daher auf die im § 503 ZPO normierten Revi... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner gemäß § 532 Abs 1 ZPO beim Oberlandesgericht Innsbruck - welches im Vorprozess 8 Cg 9/98v des Landesgerichtes Innsbruck in zweiter und letzter Instanz entschieden hatte - am 29. 5. 2001 eingebrachten Nichtigkeitsklage begehrte der Kläger, die im Vorprozess gefällten Urteile als nichtig aufzuheben, das diesen Entscheidungen vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und das im Vorprozess erhobene Klagebegehren zurückzuweisen. Aus einem Privatgutachten vo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Frankemarkt vom 30. September 1997, GZ 1 C 117/92w-57, wurde der im dortigen Verfahren beklagte Wiederaufnahmskläger zur Unterlassung jeglichen Benützens und Bewirtschaftens eines zwischen den Parteien strittigen Grundstücksteils sowie zur Duldung der Benützung und Bewirtschaftung durch die klagenden und hier wiederaufnahmsbeklagten Parteien verurteilt. Mit Urteil vom 18. August 1999, GZ 22 R 136/99b-69, gab das Landesgericht Wels ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 35 C 1982/00g (zuvor 25 C 414/98i) des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Verfahren ahängig, in dem die nunmehr beklagte Partei als Klägerin vom nunmehrigen Kläger als Beklagten S 52.066,41 sA begehrte. Die dort klagende Wohnungseigentümergemeinschaft war durch den Rechtsanwalt Dr. Roland K***** vertreten, dem wiederum vom Hausverwalter Gerhard B***** Vertretungsvollmacht erteilt worden war. Nachdem der dort Beklagte, nunmehrige N... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Rechtliche Beurteilung Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klä... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Berufungsverfahren a limine zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und unentgeltli... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Rechtliche Beurteilung Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klä... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 10. 2. 1997 direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Klage, die dem Bezirksgericht Frankenmarkt zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung übersandt wurde, begehrte die unvertretene Klägerin als Buchberechtigte die Wiederaufnahme eines gegen ihren Sohn Josef H***** bei diesem Gericht geführten Zwangsversteigerungsverfahrens. Die Klägerin ist nach Mitteilung des Standesamtsverbands V***** am 11. 3. 1999 verstorben. Wie sich aus deren dem Obersten Ger... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte beim Landesgericht Wels als dem gemäß § 532 Abs 1 ZPO zuständigen Gericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer unter anderem auf § 530 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage hinsichtlich des Verfahrens 1 C 96/96p des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein. Der Antragsteller brachte beim Landesgericht Wels als dem gemäß Paragraph 532, Absatz eins, ZPO zuständigen Gericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang für die Einbringung einer Wiederaufnahmsklage gegen DI Dr. Adolf L***** zwecks Wiederaufnahme des Verfahrens 69 E 2747/98g des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien sowie für das darauf folgende Verfahren abgewiesen. Entsprechend der ihm in diesem Beschluss erteilten Rechtsmittelbelehrung erhob der Antragsteller Rekurs an das Oberlandesgericht Wien. Das Oberlandesgeri... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 5 C 124/98y des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in dem am 30. 4. 1998 der Endbeschluss verkündet wurde. Der Endbeschluss wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 27. 7. 1998 (3 R 232/98d, 3 R 233/98a, 3 R 234/98y, 3 R 235/98w, 3 R 236/98t, 3 R 237/98i, 3 R 238/98m, 3 R 239/98h, 3 R 269/98w), von einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist abgesehen, bestätigt. Gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. Mai 1998, AZ 3 Ob 108/98y, hatte sich der Oberste Gerichtshof für eine bei ihm eingebrachte, (auch) gegen Beschlüsse des Rekursgerichtes im Exekutionsverfahren gerichtete Nichtigkeitsklage für nicht zuständig erklärt und diese an das seinerzeitige Rekursgericht überwiesen. Diese Nichtigkeitsklage wurde von diesem wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen. Den bei ihm als für die Behandlung der Nichtigkeitsklage zuständigen Gerichtshof erster Inst... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagten haben als Kläger im Verfahren zu 2 Cg 434/87 des Landesgerichtes Linz ein Feststellungsbegehren dahin erhoben, daß ein am 10. 7. 1984 zwischen ihnen und dem nunmehrigen Wiederaufnahmskläger (dort Beklagten) abgeschlossener Kaufvertrag ungültig und unwirksam sei. Weiters wurde begehrt, daß die betreffende Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten für unwirksam erklärt und gelöscht und der zuvor bestehende Grundbuchsstand wiederherges... mehr lesen...
Begründung: Die wiederaufnahmsbeklagte Bank erwirkte im Vorprozeß gegen drei gemeinsam Beklagte Versäumungsurteile, deren Rechtskraft und Vollstreckbarkeit in der Folge bestätigt wurde. Der Wiederaufnahmskläger ist der seinerzeitige Drittbeklagte. Er beantragte die Aufhebung der Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des gegen ihn gerichteten Versäumungsurteils wegen gesetzwidriger Vorgänge bei der Zustellung des Versäumungsurteils. Das Prozeßgericht gab dem auf § 7 ... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 18 Cg 255/97t des Landesgerichtes Innsbruck anhängigen Verfahren nimmt die klagende Partei die auch hier beklagten Parteien auf Zahlung von 3,5 Mio S und Feststellung in Anspruch. Im Laufe dieses Verfahrens stellte das Landesgericht Innsbruck fest (Beschluß vom 15. 1. 1998, 18 Cg 255/97t-4), daß Anzeichen für eine Prozeßunfähigkeit der Klägerin vorhanden seien, und übermittelte den Akt dem Pflegschaftsgericht im Sinn des § 6a ZPO. Gleichzeitig unterbrach e... mehr lesen...