Norm: ZPO §533ZPO §535
Rechtssatz: Das Judikat Nr 58 neu findet auch dann Anwendung, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung über die Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage den Parteien nicht im Wege des Erstgerichtes, sondern unmittelbar zugestellt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 556/55 Entscheidungstext OGH 05.10.1955 2 Ob 556/55 Spruchrepertorium Nr 43; Veröff: JBl 1956,2... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EcZPO §519ZPO §535
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes nach § 7 Abs 3 EO, wenn das Berufungsgericht im Wiederaufnahmsprozeß als erste Instanz erkennt. Entscheidungstexte 1 Ob 858/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 1 Ob 858/54 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Begründung: In der auf § 530 Z 7 ZPO gestützten und am 5. 2. 1954 beim Kreisgericht Ried im Innkreis eingebrachten und am 13. 2. 1954 ergänzten Wiederaufnahmsklage bringt der Kläger vor, dass er nach Beendigung des Vorprozesses des Bezirksgerichtes Braunau am Inn C 121/51, nämlich am 14. 1. 1954 und 6. 2. 1954 Beweise aufgefunden habe, deren Benützung im Vorprozess eine ihm günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. Die Zeugin Erich L*****, Josef S*****, Friedrich G***** und... mehr lesen...
Rechtssatz: Rechtsmittel gegen die im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage ergebenden Entscheidungen sind bei dem Gerichte einzubringen, das im Vorprozeß in erster Instanz eingeschritten ist, auch wenn das Berufungsgericht des Vorprozesses in erster Instanz entscheidet. Entscheidungstexte Prä 223/53 Entscheidungstext OGH 06.06.1953 Prä 223/53 Judikat Nr 58; Veröff: SZ 26/150 = EvBl 1953/468 3 Ob 555/53 Entscheidungstext OGH 26.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §535
Rechtssatz: Ist eine Nichtigkeitsklage beim Rechtsmittelgericht des Vorprozesses einzubringen, so hat dieses in der für das Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Zusammensetzung zu verhandeln und zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 507/51 Entscheidungstext OGH 09.10.1951 3 Ob 507/51 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: ZPO §465ZPO §505 Abs1ZPO §520 E1ZPO §535
Rechtssatz: Das über eine Nichtigkeitsklage entscheidende Berufungsgericht hat das Urteil nicht selbst zuzustellen, sondern an jenes Gericht, welches im Hauptprozeß als erste Instanz tätig war, zur Zustellung weiterzuleiten. Unter allen Umständen aber haben die Parteien ihre Rechtsmittel bei dem letztgenannten Gericht einzubringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger brachte durch den Rechtsanwalt Dr. H. H., dem er nur für diese Sache Prozeßvollmacht erteilt hatte, gegen St. B. und F. F. zu C 48/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs am 27. Juni 1947 eine Besitzstörungsklage ein. Am 18. Juli 1947 überreichte der Kläger eine mit der vorerwähnten Klage im Zusammenhang stehende, von ihm selbst verfaßte Besitzstörungsklage gegen J. E. zu C 51/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs. In letzterer Rechtssache fand am 7. August 1947 eine Streitverhandlung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §535ZPO §538
Rechtssatz: Zur Entscheidung über den Rekurs gegen die Zurückweisung einer Nichtigkeitsklage gemäß § 538 Abs 1 ZPO durch ein Gericht zweiter Instanz, das gemäß § 532 Abs 1 ZPO über die Nichtigkeitsklage in erster Instanz entschieden hat, ist der OGH zuständig. Entscheidungstexte 3 Ob 12/49 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 3 Ob 12/49 Veröff: SZ 22/8 = EvBl 19... mehr lesen...
Norm: ZPO §535
Rechtssatz: Die im § 535 ZPO für das Rechtsmittelverfahren gegen ein Urteil vorgesehenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für das Rechtsmittelverfahren gegen Beschlüsse des in der bezogenen Gesetzesstelle angeführten Gerichtes. Entscheidungstexte 2 Ob 477/37 Entscheidungstext OGH 28.05.1937 2 Ob 477/37 Veröff: SZ 19/177 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D3fZPO §532 Abs1ZPO §535
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung in einer vor dem Berufungsgerichte gemäß § 532 Abs 1 ZPO geltend gemachten Nichtigkeitsklage kann nach § 528 ZPO nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 494/37 Entscheidungstext OGH 21.05.1937 1 Ob 494/37 Veröff: SZ 19/167 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ZPO §535
Rechtssatz: Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine gemäß § 535 ZPO bei ihm angebrachte Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage ist nur mit Revision anfechtbar; die Bestimmung des § 502 Abs 3 ZPO findet hier keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 294/28 Entscheidungstext OGH 28.03.1928 1 Ob 294/28 Veröff: SZ 10/107 ... mehr lesen...